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LG Wiesbaden, 14.06.2012 - 2 O 366/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 134 BGB, § 2 Abs 2 RDG, § 2 Abs 1 RDG, § 3 RDG, § 5 RDG
Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 14.06.2012 - 2 O 366/11
- LG Tübingen, 22.03.2013 - 4 O 197/12
- OLG Frankfurt, 31.10.2013 - 7 U 183/12
- OLG Stuttgart, 30.06.2015 - 12 U 123/13
- BGH, 15.02.2017 - IV ZR 373/13
- BGH, 05.04.2017 - IV ZR 373/15
- BGH, 27.09.2017 - IV ZR 373/15
- BGH - IV ZR 373/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Aachen, 27.04.2012 - 9 O 626/10
Wirksamkeit von Tätigkeiten eines Inkassounternehmens bei Fehlen einer …
Auszug aus LG Wiesbaden, 14.06.2012 - 2 O 366/11
Dass sie sich dazu des Sachverstandes von Rechtsanwälten bedient, ändert nichts daran, dass sie selbst als potentielle Anspruchstellerin und Prozesspartei den Klärungsbedarf hat und vom Ergebnis des Votums der Anwaltschaft ihr weiteres Verhalten abhängig macht (vgl. LG Aachen, Urteil vom 27.04.2012, AZ. 9 O 626/10).
- LG Gießen, 21.03.2012 - 2 O 434/11 Unabhängig davon, dass für die Kammer bei dieser Sachlage schon keine Veranlassung zur Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV bestand, wäre die Kammer - so auch die Rechtsansicht der Kammer in der Parallelsache 2 O 366/11 - unbeschadet des Vorstehenden auch selbst dann an die Anwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. gebunden, wenn ihre Rechtsfolge mit den Vorgaben der Richtlinie nicht in Einklang zu bringen wäre.
- AG Hamburg, 20.12.2017 - 3712E/01/0625
Eintragung als Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen: Beschränkung des …
Die Prüfung, ob die Geltendmachung von über den Rückkaufswert hinausgehenden Ansprüchen möglich ist, bedarf einer eingehenden rechtlichen Prüfung und insbesondere auch der Auseinandersetzung mit versicherungs- und gegebenenfalls europarechtlichen Fragen (LG Wiesbaden, Urteil vom 14. Juni 2012 - 2 O 366/11 -, Rn. 60 ff, juris; ebenso LG Aachen, Urteil vom 27.04.2012, - 9 O 626/10 -, juris Rn 55).