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LG Wiesbaden, 16.02.2016 - 1 O 102/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 812, 495 Abs. 1 a.F., 355 a.F., 357 Abs. 1 a.F., 346 Abs. 1 BGB
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 16.02.2016 - 1 O 102/15
- OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 23 U 46/16 Anmerkung: Auf den Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus LG Wiesbaden, 16.02.2016 - 1 O 102/15
Ob die fehlerhafte Belehrung kausal für den unterbliebenen Widerruf war, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08). - BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus LG Wiesbaden, 16.02.2016 - 1 O 102/15
Die Beklagte kann sich vorliegend auf ein schutzwürdiges Vertrauen jedoch schon deshalb nicht berufen, weil sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (vgl. BGH, WM 2014, 1030 [BGH 07.05.2014 - IV ZR 76/11] ). - BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Wiesbaden, 16.02.2016 - 1 O 102/15
Bei diesen handelt es sich lediglich um Modifizierungen des Vertragsumfangs ohne Reduzierung des Leistungsumfangs (vgl. BGH 01.07.1997, XI ZR 267/96). - OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Wiesbaden, 16.02.2016 - 1 O 102/15
Damit liegt eine bloße Änderung des Darlehensvertrages vor, die den ursprünglichen Vertrag als solchen und damit auch das Widerrufsrecht unberührt ließ (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012, Az.: 4 U 194/11).
- OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 23 U 46/16
Keine Verwirkung bei Widerruf erst fünf Jahre nach Darlehensvertrag
unter Abänderung des am 16.02.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 1 O 102/15, die Klage abzuweisen.