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   LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04   

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https://dejure.org/2006,39341
LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04 (https://dejure.org/2006,39341)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.12.2006 - 1 S 18/04 (https://dejure.org/2006,39341)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 1 S 18/04 (https://dejure.org/2006,39341)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • AG Rüdesheim - 3 C 294/03
  • LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Dies gilt auch für den Schadensgutachter (vgl. hierzu jetzt ausdrücklich BGH, 12.7.2005, VI ZR 132/04, NJW 2005, 3134).

    Dies geht zu ihren Lasten, da sie insoweit die Beweislast trifft (BGH, a.a.O., NJW 2005, 3134).

    Die Revision war nicht zuzulassen, da die Rechtssache im Hinblick jedenfalls auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.7.2005, VI ZR 132/04 (NJW 2005, 3134) weder noch grundsätzliche Bedeutung hat, noch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung mehr die Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich ist.

  • AG Rüdesheim, 24.03.2004 - 3 C 294/03
    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Rüdesheim am Rhein vom 24.3.2004, Az. 3 C 294/03, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Abzustellen bei der Ermittlung des jeweiligen Restwertes ist auf den Wert, der auf dem allgemeinen Markt im örtlichen Bereich zu erzielen ist (OLG Köln, VersR 2004, 1145-1147; BGH, 6.4.1993, VI ZR 181/92, VersR 1993, 769-770).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Der Geschädigte hat bei der Schadensregulierung zwar im Rahmen der ihm zustehenden Ersetzungsbefugnis den wirtschaftlichsten Weg zu wählen, dies jedoch nur im Rahmen des ihm Zumutbaren unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten, weswegen er gerade nicht gehalten ist, ihm regelmäßig nicht zugängliche Sondermärkte zu berücksichtigen (BGH, 7.12.2004, VI ZR 119/04, NJW 2005, 357).
  • OLG Köln, 11.05.2004 - 22 U 190/03

    Zulässige Restwertermittlung von Unfallwagen ohne Berücksichtigung unzugänglicher

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Abzustellen bei der Ermittlung des jeweiligen Restwertes ist auf den Wert, der auf dem allgemeinen Markt im örtlichen Bereich zu erzielen ist (OLG Köln, VersR 2004, 1145-1147; BGH, 6.4.1993, VI ZR 181/92, VersR 1993, 769-770).
  • LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 16 S 285/04

    Sachverständiger muß keine Nachforschungen im Internet anstellen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Wäre dieser nämlich gehalten, seine Restwertermittlung auch an Preisen eines überregionalen Sondermarktes zu ermitteln, hätte dies bei wirtschaftlicher Betrachtung regelmäßig zur Konsequenz, dass der auf dieser Ermittlung gegenüber Schädiger und Haftpflichtversicherung regulierende Geschädigte diesen Gutachten restwert bei tatsächlicher Verwertung seines beschädigten Kraftfahrzeuges auf dem ihm regelmäßig zumutbar nur zugänglichen regionalen allgemeinen Markt nicht realisieren könnte, was mit den Grundsätzen des Schadensrechts unvereinbar wäre (OLG Köln, a.a.O., Landgericht Frankfurt am Main, NZV 2006, 384).
  • LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 19.12.2006 - 1 S 18/04
    Die denkbare Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO wäre auf Grund der Übergangsvorschrift des § 26 Ziffer 8 EGZPO offensichtlich unzulässig, weil die Beschwer der Klägerin EUR 20.000,- nicht übersteigt (zur entsprechenden Anwendung des § 708 Nr. 10 vgl. Landgericht Landau in der Pfalz, NJW 2002, 973 und Baumbach / Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 708, Rdnr.12 m.w.N).
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