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   LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11   

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LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11 (https://dejure.org/2012,53093)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 25.05.2012 - 9 O 383/11 (https://dejure.org/2012,53093)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 9 O 383/11 (https://dejure.org/2012,53093)
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  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff.).

    Die konkrete Ausgestaltung der Pflicht hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab (BGHZ 123, 126, 128, BGH, WM 2002, 913, 914; BGH, NJW-RR 2007, 1271).

    Hierbei sind auf der einen Seite der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Bankkunden und auf der anderen Seite die allgemeinen sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben, für die Beurteilung des Inhaltes und Umfangs der Beratungspflicht entscheidend (BGHZ 123, 126, 128 ff; BGHZ 178, 149, 153; BGH WM 2009, 688, 690).

    Hierbei hat der Bankberater insbesondere die Erfahrung und das Fachwissen des Anlegers, seine Anlageziele und seine Anlagewünsche zu berücksichtigen (BGHZ 123, 126, 128; BGH, WM 2000, 1441, 1442).

    In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung, um "objektgerecht" zu sein, auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können, wobei zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden ist, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 ff.).

    Der von der Bank geschuldete Umfang und Inhalt der Informationen hängt davon ab, welche Erfahrungen und Fachkenntnisse der Anleger hat und von der Komplexität und den Risiken des Anlageobjektes (BGHZ 123, 126, 128 ff, BGH, NJW 2006, 2041; BGH, WM 2009, 2303, 2305 ff).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB hätte es der Beklagten oblegen, sich von dem Verschulden zu entlasten, wobei sich der Aufklärungspflichtige gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB auch vom vorsätzlichen Handeln entlasten muss (BGH, NJW 2009, 2298 ff.).

    72 Die von der Beklagten zu vertretende Falschberatung war kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute Z. In Fällen falscher Anlageberatung streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff.).

    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters (vgl. BGH vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.02.2011, 17 U 179/10).

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Gerade über solche Risiken, die für den Kunden nicht ohne weiteres nachvollziehbar und erkennbar sind, muss aber besonders detailliert aufgeklärt werden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010, 17 U 207/09).

    Solche Informationen können allenfalls einzelfallabhängig zur Aufklärung über allgemeine Risiken von Zertifikaten, wie insbesondere das Totalverlust- und Emittentenrisiko beitragen (OLG Frankfurt a.M., WM 2010, 613 ff), nicht aber die Beratung über die Funktionsweise des konkret empfohlenen Zertifikates und dessen Verlustrisiken ersetzen.

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Bei der Bestimmung des Umfangs der Beratungspflicht ist zu berücksichtigen, dass sich die Beratung an den persönlichen Verhältnissen und Interessen des Anlegers, nicht aber an denen der Bank zu orientieren hat (BGHZ 178, 149, 152).

    Hierbei sind auf der einen Seite der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Bankkunden und auf der anderen Seite die allgemeinen sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben, für die Beurteilung des Inhaltes und Umfangs der Beratungspflicht entscheidend (BGHZ 123, 126, 128 ff; BGHZ 178, 149, 153; BGH WM 2009, 688, 690).

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Hierbei sind auf der einen Seite der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Bankkunden und auf der anderen Seite die allgemeinen sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben, für die Beurteilung des Inhaltes und Umfangs der Beratungspflicht entscheidend (BGHZ 123, 126, 128 ff; BGHZ 178, 149, 153; BGH WM 2009, 688, 690).

    Dabei muss die Beratung zutreffend, aktuell, vollständig und verständlich sein (BGH, NJW-RR 2009, 687; BGH, WM 2009, 1647, 1651 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Der von der Bank geschuldete Umfang und Inhalt der Informationen hängt davon ab, welche Erfahrungen und Fachkenntnisse der Anleger hat und von der Komplexität und den Risiken des Anlageobjektes (BGHZ 123, 126, 128 ff, BGH, NJW 2006, 2041; BGH, WM 2009, 2303, 2305 ff).

    Der Umfang der Aufklärungspflicht hängt danach auch bezüglich des Prospektinhaltes jeweils von der Anlageart und der konkreten Ausgestaltung des Anlageprospektes ab (BGH, WM 2009, 2303, 2306; BGH, ZIP 2009, 2380, 2382).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Ein solches Prospekt muss auch so rechtzeitig vor dem eigentlichen Vertragsschluss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, dass er seinen Inhalt noch ausreichend zur Kenntnis nehmen kann (BGH, WM 2005, 833, 837; BGH, ZIP 2009, 2380, 2383 m. w. N.).

    Der Umfang der Aufklärungspflicht hängt danach auch bezüglich des Prospektinhaltes jeweils von der Anlageart und der konkreten Ausgestaltung des Anlageprospektes ab (BGH, WM 2009, 2303, 2306; BGH, ZIP 2009, 2380, 2382).

  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    72 Die von der Beklagten zu vertretende Falschberatung war kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute Z. In Fällen falscher Anlageberatung streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff.).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    72 Die von der Beklagten zu vertretende Falschberatung war kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute Z. In Fällen falscher Anlageberatung streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass der Aufklärungspflichtige beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also den unterlassenen Hinweis unbeachtet gelassen hätte (vgl. BGHZ 61, 118, 122; BGHZ 124, 151, 159 f., BGH, Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 ff.).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
    Bei vorsätzlicher Falschberatung, wobei auch der bedingte Vorsatz genügt, verbleibt es bei der deliktischen Regelverjährung (BGH, NJW 2005, 1579 ff.), wobei mangels anderweitiger Anhaltspunkte gemäß § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB von einer zehnjährigen Verjährungsfrist auszugehen ist, die bei Klageerhebung nicht abgelaufen war und nunmehr gehemmt ist (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 17 U 179/10

    Schadensersatz wegen fehlerhaffter Anlageberatung (hier: fehlende Offenlegung

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 04.04.2002 - III ZR 237/01

    Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters über das Risiko von marktengen, an der

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 19.04.2007 - III ZR 75/06

    Pflichten bei Anlageberatung im Familienkreis

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 19 U 22/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Mangelnde Richtigstellung eines Prospektfehlers

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