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   LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01   

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https://dejure.org/2007,24903
LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01 (https://dejure.org/2007,24903)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.04.2007 - 2 O 195/01 (https://dejure.org/2007,24903)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. April 2007 - 2 O 195/01 (https://dejure.org/2007,24903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1567
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 11.11.1997 - 5 U 47/97

    Zur gemeinschaftlichen Haftung von Ärzten; Aufklärungspflicht bei nicht vital

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
    Sie haben auch zumindest fahrlässig ihre Verpflichtung verletzt, die vollständigen Behandlungsunterlagen auf erstmalige Anforderung an die Klägerin herauszugeben und die Klägerin so in die Lage zu versetzen, sich ein Bild über den von ihr aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nur eingeschränkt wahrgenommenen Geschehensablauf und die medizinische Beurteilung der Behandlung durch die Beklagten zu machen (OLG Oldenburg, VersR 98, 1421).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
    Zwar verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass bei fehlender Behandlungsdokumentation eine Vermutung dafür besteht, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht getroffen wurde (BGH NJW 99, 3408) und dass bei immerhin wahrscheinlicher Ursächlichkeit für den Gesundheitsschaden insoweit unter Umständen im Bereich der Kausalität eine Beweislastumkehr angenommen werden kann (BGH NJW 96, 779).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
    Zwar verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass bei fehlender Behandlungsdokumentation eine Vermutung dafür besteht, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht getroffen wurde (BGH NJW 99, 3408) und dass bei immerhin wahrscheinlicher Ursächlichkeit für den Gesundheitsschaden insoweit unter Umständen im Bereich der Kausalität eine Beweislastumkehr angenommen werden kann (BGH NJW 96, 779).
  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
    Hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen tritt eine Umkehr der Beweislast nur dann ausnahmsweise ein, wenn dem behandelnden Arzt einen grober Behandlungsfehler, das heißt ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse vorzuwerfen ist, der bei objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 02, 2944).
  • BGH, 02.11.1993 - VI ZR 245/92

    Aufklärungspflicht des Arztes vor endonasalen Siebbeineingriffen

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
    Dabei ist insbesondere über alle bekannten Risiken aufzuklären, die dieser Behandlung spezifisch anhaften und die bei ihrer wenn auch seltenen Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belasten (BGH NJW 94, 793).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

    Auszug aus LG Wiesbaden, 26.04.2007 - 2 O 195/01
    Bei einem solchen Eingriff ist grundsätzlich über die nach dem Erfahrungsstand im Zeitpunkt der Behandlung bekannten medizinischen Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung aufzuklären (BGH NJW 85, 2193).
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