Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Zum Sturz eines Motorradfahrers beim Ausweichen vor einem mit Bitumen ausgebesserten und mit Sand bestreuten Straßenstreifen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber auch nur derjenigen Gefahren verpflichtet und erforderlichenfalls vor diesen zu warnen, die für Benutzer, der erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber auch nur derjenigen Gefahren verpflichtet und erforderlichenfalls vor diesen zu warnen, die für Benutzer, der erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatzanspruch und Sichtbarkeit des Hindernisses
- haufe.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherung: Keine Warnpflicht der Gemeinde bei sichtbarer Reparaturstelle auf der Straße
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen einmal abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor diesen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten läßt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358 ).Der Straßenbenutzer muß sich deshalb grundsätzlich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (vgl. BGH, VersR 1979, 1055).
- OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627 ; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303). - BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Ein aufmerksamer Kraftfahrer hat zudem mit Fahrbahnhindernissen zu rechnen; allein das Nichterkennen ungewöhnlich schwer sichtbarer Hindernisse, auf die nichts hindeutet, ist nicht vorwerfbar (…Hentschel, a.a.O., Rdnr. 25; BGH, NJW 1984, 2412 [die dort genannten Fälle betrafen sämtlich Unfälle in der Dunkelheit]).
- OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann dabei nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektivem Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (so OLG Schleswig, VersR 1989, 627 ; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303). - OLG Düsseldorf, 03.07.1980 - 18 U 72/80
Verkehrssicherungspflicht; Grobe Fahrlässigkeit; Gefahren; Verkehrsweg
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen des Straßenverkehrssicherungsrechts ist der Verkehrssicherungspflichtige - von objektiv besonders einschneidenden Gefahrenlagen einmal abgesehen - in der Regel gehalten, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor diesen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten läßt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 358 ). - BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10
Dabei ist die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und ähnliche Verkehrsflächen ein Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGH, NJW 1978, 1629 ).