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   LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15   

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https://dejure.org/2015,61572
LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15 (https://dejure.org/2015,61572)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.06.2015 - 4 T 91/15 (https://dejure.org/2015,61572)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 4 T 91/15 (https://dejure.org/2015,61572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 756 Abs. 1 ZPO, § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 398 Abs. 1 BGB
    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2011 - XI ZR 295/11

    Schadensersatz bei Kapitalanlagegeschäft: Rückabwicklung einer mittelbaren

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15
    Das Vollstreckungsgericht könne nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2011 (Az.: XI ZR 295/11) zurückgreifen.

    Im Übrigen spricht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der etwaige Abwicklungsschwierigkeiten im Zuge der Abtretung in die Risikosphäre des Schuldners als schadensersatzpflichtige Partei fallen, dafür, dass derartige Fragen nicht zum Prüfungsumfang des Gerichtsvollziehers gehören und mithin nicht im Rahmen der Erinnerung geltend gemacht werden können (BGH Urteil vom 10.7.2012, AZ.: XI ZR 295/11; BGH, Beschluss vom 28.11.2007, AZ.: III ZR 214/06, jeweils zitiert nach juris).

    Ergeben sich Zweifel, ist der Tenor im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen (BGH, Urteil vom 10.7.2012, Az.: XI ZR 295/11; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az.: XI ZR 295/11).

    Letztlich entspricht die Formulierung des Tenors "Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus seiner Beteiligung" der von der Rechtsprechung üblicher Weise gewählten Formulierung für die Abtretung von Fondsanteilen in den Fällen, in denen sich der Gläubiger über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft beteiligt (BGH Urteil vom 10.7.2012, Az.: XI ZR 295/11, mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zitiert nach juris).

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15
    Im Übrigen spricht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der etwaige Abwicklungsschwierigkeiten im Zuge der Abtretung in die Risikosphäre des Schuldners als schadensersatzpflichtige Partei fallen, dafür, dass derartige Fragen nicht zum Prüfungsumfang des Gerichtsvollziehers gehören und mithin nicht im Rahmen der Erinnerung geltend gemacht werden können (BGH Urteil vom 10.7.2012, AZ.: XI ZR 295/11; BGH, Beschluss vom 28.11.2007, AZ.: III ZR 214/06, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15
    Dass eine im Zug-umZug-Urteil als Gegenleistung konkret bezeichnete Sache mit einem Mangel behaftet ist, hat der Gerichtsvollzieher nicht zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 2010, 1295 f. [BGH 06.07.2010 - XI ZB 40/09] ) Dementsprechend kann der Schuldner bei Verteilung zur Leistung Zug um Zug gegen Erteilung einer Abrechnung nicht im Wege der Erinnerung geltend machen, die Abrechnung enthalte inhaltliche Mängel (Köln MDR 1968, 504; Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 15).
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 81 T 22/07

    Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsverfahren: Erinnerung gegen die

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15
    Der Vollstreckungsbeginn im Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft vor dem Gerichtsvollzieher liegt in der Bestimmung des Termins (Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl. vor 704 Rn 33.) Im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde die Terminsbestimmung zwar früher wegen des spezielleren Widerspruchsverfahrens nach § 900 Abs. 4 ZPO a.F. als unanfechtbar erachtet (Zweibrücken DGVZ 2001, 117; LG Berlin DGVZ 2007, 44; LG Stuttgart DGVZ 2003, 91).
  • BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 103/08

    Zuständiges Gericht für Einwände gegen die Vollstreckung einer Geldbuße nach §

    Auszug aus LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 91/15
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch noch unter der damaligen Rechtslage mit Beschluss vom 20.4.2009 die Erinnerung nach § 766 ZPO als den Rechtsbehelf für Einwände gegen die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angesehen (BGH NJW-RR 2009, 1581 [BGH 20.04.2009 - AnwZ (B) 103/08] ; ihm folgend Zöller/Stöber, 29. Aufl., § 900 ZPO Rn 39).
  • LG Saarbrücken, 23.06.2021 - 1 O 443/17
    Da der Gläubiger in diesem Fall lediglich Inhaber der angebotenen, nicht aber weiterer Beteiligungen ist, besteht keine Verwechslungsgefahr (so in der Vorinstanz LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 T 91/15, BeckRS 2015, 112480).
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