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   LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16   

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LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16 (https://dejure.org/2017,68206)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 30.06.2017 - 5 O 126/16 (https://dejure.org/2017,68206)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 5 O 126/16 (https://dejure.org/2017,68206)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 31.03.2010 - 1 U 1446/09

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16
    Doch führt die inhaltliche Unbestimmtheit des Beschlusses zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 7 20. März 2001, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz 13. Aufl., § 23 Rn. 16, OLG Dresden IBR 2010, 506 [OLG Dresden 31.03.2010 - 1 U 1446/09] , OLG Hamm Beschluss vom 23.9. 2004 15 W 129/04).

    Demzufolge enthält der Beschluss keine ausreichende Individualisierung der Mängel und der Gewährleistungsrechte, die nunmehr durch die Klägerin und nicht mehr durch die Wohnungseigentümer geltend gemacht werden sollen ( vgl. OLG Dresden IBR 2010, 506 [OLG Dresden 31.03.2010 - 1 U 1446/09] ).

  • OLG Hamburg, 27.03.2001 - 2 Wx 149/00

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen mangelnder

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16
    Die inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses führt zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2012, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, § 23 Rn. 16, OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004, 15 W 129/04).

    Doch führt die inhaltliche Unbestimmtheit des Beschlusses zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 7 20. März 2001, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz 13. Aufl., § 23 Rn. 16, OLG Dresden IBR 2010, 506 [OLG Dresden 31.03.2010 - 1 U 1446/09] , OLG Hamm Beschluss vom 23.9. 2004 15 W 129/04).

  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Übergang eines Wiederherstellungsanspruchs auf den Sonderrechtsnachfolger;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16
    Die inhaltliche Unbestimmtheit eines WEG-Beschlusses führt zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2012, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, § 23 Rn. 16, OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004, 15 W 129/04).

    Doch führt die inhaltliche Unbestimmtheit des Beschlusses zu seiner Nichtigkeit und nicht bloß zu seiner Anfechtbarkeit (Vergleiche OLG Hamburg, Beschluss vom 7 20. März 2001, 2 Wx 149/00, Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz 13. Aufl., § 23 Rn. 16, OLG Dresden IBR 2010, 506 [OLG Dresden 31.03.2010 - 1 U 1446/09] , OLG Hamm Beschluss vom 23.9. 2004 15 W 129/04).

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16
    Ob bereits eine solche etwaige inhaltliche widersprüchliche Beschlussformulierung zur Nichtigkeit des Beschlusses vom 16.3.2017 führt (vgl. Bärmann, WEG, § 23 Rdn. 16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, § 10 Rdn. 28) oder durch Auslegung zu klären ist ( Bärmann, WEG, § 23 Rdn. 15; Im Einzelnen Bay ObLG Beschluss vom 24.11.2004 2 Z BR 156/04)kann dahin gestellt bleiben, denn der Beschluss vom 16.3.2017 ist auch isoliert betrachtet kein wirksamer originärer "an sich ziehender" Beschluss, mit dem die WEG die den Erwerbern zustehenden Rechte an sich zieht.
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16
    Der Bundesgerichtshof habe bereits im Jahr 2006 klargestellt, dass eine WEG die Durchsetzung der auf Mängelbeseitigung gerichteten Ansprüche der Erwerber nicht an sich zieht, wenn die Gemeinschaft beschließt den Bauträger auf Vorschuss zu verklagen (BGH, Urteil vom 27.7. 2006, Az. VII ZR 276/05).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Wiesbaden, 30.06.2017 - 5 O 126/16
    Denn WEG Beschlüsse wirken - wenn auch ohne Eintragung im Grundbuch - wie Grundbucherklärungen für und gegen die Rechtsnachfolger gemäß § 10 Abs. 3, Abs. 4 WEG (vergleiche BGH Urteil vom 10.9.1998, Az. V ZB 11/98).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2018 - 29 U 123/17

    Unzulässige Verjährungseinrede bei jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30.6.2017, Az. 5 O 126/16 abzuändern und.
  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Dass der Beschluss sich nicht auf konkrete (bekannte) Mängel bezieht, steht seiner Bestimmtheit nicht entgegen (a. A. aber: LG Wiesbaden, Urteil vom 30.06.2017 - 5 O 126/16 -, juris Rn. 111).
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