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   LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11   

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https://dejure.org/2012,19480
LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11 (https://dejure.org/2012,19480)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04.04.2012 - 8 S 80/11 (https://dejure.org/2012,19480)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 04. April 2012 - 8 S 80/11 (https://dejure.org/2012,19480)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11
    Eine Widereinsetzung in eine versäumte Vergleichswiderrufsfrist gemäß § 233 ZPO kommt weder unmittelbar noch aufgrund einer analogen Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften in Betracht (vgl. BGHZ 61, 394, 396 m.w.N.).

    Daher kann auch dahinstehen, ob der Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 28.06.2011 als Wiedereinsetzungsantrag ausgelegt werden kann (vgl. hierzu BGHZ 61, 394, 395).

    Die Versäumung der Vergleichswiderrufsfrist wäre nur dann unbeachtlich, wenn sich die Klägerin hierauf nicht ohne Verstoß gegen die Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB berufen könnte (vgl. BGHZ 61, 394, 400).

  • BGH, 15.09.2005 - III ZB 81/04

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11
    Da eine Zulässigkeitsfrage zu klären war, waren die notwendigen Beweise im Freibeweisverfahren von Amts wegen zu erheben (vgl. BGH, Beschl. v. 15.09.2005 - III ZB 81/04, Juris).
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11
    Auch ist fraglich, ob von einem Rechtsanwalt noch alternative Übermittlungsversuche verlangt werden können, wenn das Faxgerät des Gerichts nicht erreichbar ist (vgl. BVerfG, NJW 2001, 3473 f.).
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11
    In einem solchen Fall gelten andere Anforderungen (vgl. auch BGH, Urt. v. 01.12.1994 - IX ZR 131/94, Juris).
  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 04.04.2012 - 8 S 80/11
    Zwar dürfen Fristen von Verfahrensbeteiligten ausgenutzt werden und es ist im Zweifel, wenn die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts liegt, wobei Störungen der Übermittlungsleitungen der gerichtlichen Sphäre zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99, Juris), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
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