Rechtsprechung
LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen eines fehlerhaften Prospekts i.R.d. Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Prospekthaftung als Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
- OLG Düsseldorf - 16 U 182/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12
Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Die Prospekthaftung im weiteren Sinne ist ein Anwendungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss nach §§ 280 Abs. 1, 282, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 9/12).Eine Haftung der Beklagten zu 3) ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Klägerin aufgrund des gewählten Treuhandmodells nicht unmittelbar Geschäftspartnerin geworden ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 9/12).
Als Treuhandkommanditistin, die gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages von Beginn an auch eigene Anteile an der Fondsgesellschaft hält, haftet die Beklagte zu 3) ebenfalls für die fehlerhafte bzw. unterbliebene Risikoaufklärung (vgl. BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 9/12).
- BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Dass sie nach ihrem Vortrag mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bei jeder anderen Anlageform Zinsen oder andere Gewinne erzielt hätte, ist insoweit nicht ausreichend (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2012, XI ZR 360/11).Da die Klägerin sich nicht festgelegt hat, wie sie ihr frei gewordenes Kapital konkret anderweitig investiert hätte, waren entsprechende Feststellungen nicht möglich und auch eine Schätzung nach § 287 ZPO nicht angezeigt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2012, XI ZR 360/11).
- OLG Köln, 23.11.1990 - 2 W 195/90
Zug-um-Zug; Gegenleistung; Abtretung; Protokoll; Öffentliche Urkunde; Vorlegung; …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Denn mit der Übertragung der Anlage auf die Beklagte zu 1) hat die Klägerin ihre diesbezügliche Pflicht, hinsichtlich derer die Beklagten Gesamtgläubiger waren (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 23.11.1990, 2 W 195/90, NJW-RR 1991, 383, 384), auch mit Wirkung für und gegen die Beklagten zu 2) und 3) erfüllt.
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Denn die Beklagte zu 1) hat unstreitig die Beteiligung anhand des Prospekts vorgestellt und vertrieben, so dass dieser gleichsam Arbeitsgrundlage für den Vertrieb der streitgegenständlichen Beteiligung war (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.12.2012, III ZR 70/12; Urt. v. 03.12.2007, II ZR 21/06). - BGH, 21.06.2016 - II ZR 331/14
Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Anforderungen an den …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH trifft die Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss denjenigen, der den Vertrag im eigenen Namen abschließen will (vgl. zuletzt Urt. v. 21.06.2016, II ZR 331/14). - BGH, 13.12.2012 - III ZR 70/12
Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Denn die Beklagte zu 1) hat unstreitig die Beteiligung anhand des Prospekts vorgestellt und vertrieben, so dass dieser gleichsam Arbeitsgrundlage für den Vertrieb der streitgegenständlichen Beteiligung war (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.12.2012, III ZR 70/12;… Urt. v. 03.12.2007, II ZR 21/06). - BGH, 23.10.2012 - II ZR 45/11
Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Erfordernis der eindeutigen …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Beruht nämlich der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung von Anlageobjekten, so ist in dem Anlageprospekt deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für den Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen (…vgl. BGH, Urt. v. 23.04.2012, II ZR 211/09; Urt. v. 23.10.2012, II ZR 45/11). - KG, 11.07.2011 - 19 U 13/11
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Auch in einer solchen Konstellation kommen dem Gründungsgesellschafter die vorgenannten Aufklärungspflichten mit den identischen Haftungsfolgen im Falle der Pflichtverletzung zu, da maßgeblicher Anknüpfungspunkt nicht das Außen-, sondern das Innenverhältnis zwischen Gründungsgesellschafter und beitretendem Anleger ist (vgl. KG, Hinweisbeschl. v. 11.07.2011, 19 U 13/11 m.w.N.). - BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10
Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Im Rahmen der Beitrittsverhandlung haftet der Gründungsgesellschafter nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne für die schuldhafte Verletzung von Aufklärungspflichten, insbesondere auch für Prospektfehler, wenn der Prospekt wie hier bei den Beitrittsverhandlungen verwendet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2011, II ZR 16/10). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus LG Wuppertal, 06.10.2016 - 3 O 420/14
Beruht nämlich der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung von Anlageobjekten, so ist in dem Anlageprospekt deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für den Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23.04.2012, II ZR 211/09;… Urt. v. 23.10.2012, II ZR 45/11). - BGH, 03.11.2015 - II ZR 270/14
Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter: …