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   LG Wuppertal, 06.11.2018 - 26 Qs 210/18   

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https://dejure.org/2018,36749
LG Wuppertal, 06.11.2018 - 26 Qs 210/18 (https://dejure.org/2018,36749)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06.11.2018 - 26 Qs 210/18 (https://dejure.org/2018,36749)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 06. November 2018 - 26 Qs 210/18 (https://dejure.org/2018,36749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    Nr. 5115 VV RVG
    Auslagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähige Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen im Bußgeldverfahren

  • Burhoff online

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, gerichtliches Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gebühren für Einsicht im Bußgeldverfahren

Verfahrensgang

  • AG Wuppertal - 28 OWi 64/18
  • LG Wuppertal, 06.11.2018 - 26 Qs 210/18

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten

    Auszug aus LG Wuppertal, 06.11.2018 - 26 Qs 210/18
    Zudem ist bei dieser Bewertung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags an den Privatsachverständigen abzustellen und dies unabhängig davon, ob sich das Gutachten sodann in der Folge tatsächlich auf das Verfahren ausgewirkt hat [OLG Celle, Beschl. v. 05.01.2005, Az. 2 Ss 318/04; LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018, Az. 26 Qs 214/17].
  • OLG Celle, 05.01.2005 - 2 Ss 318/04
    Auszug aus LG Wuppertal, 06.11.2018 - 26 Qs 210/18
    Zudem ist bei dieser Bewertung auf den Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags an den Privatsachverständigen abzustellen und dies unabhängig davon, ob sich das Gutachten sodann in der Folge tatsächlich auf das Verfahren ausgewirkt hat [OLG Celle, Beschl. v. 05.01.2005, Az. 2 Ss 318/04; LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018, Az. 26 Qs 214/17].
  • LG Aachen, 30.09.2019 - 66 Qs 58/19

    Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige Auslagen, Bußgeldverfahren

    Die Kammer hält an ihrer Rechtsprechung auch angesichts der hier bekannten, zitierten Entscheidung des LG Wuppertal vom 6.11.2018 - 26 Qs 210/18 = NZV 2019, 156 fest.

    Vielmehr schreibt Krenberger zutreffend zu dieser Entscheidung in NZV 2019, 156:.

  • LG Baden-Baden, 02.03.2021 - 2 Qs 13/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für privat eingeholtes messtechnisches Gutachten

    Anlass zu einer gegenteiligen Beurteilung besteht auch nicht, soweit die Verteidigung geltend macht, eine Auswertung der Messdaten mit sachverständiger Hilfe sei die einzige Möglichkeit für die Betroffene gewesen, Klarheit über die Zuverlässigkeit der Messanlage und die Richtigkeit des Messergebnisses zu erlangen, und im Hinblick auf die Erforderlichkeit - der Einholung eines Privatgutachtens auf Entscheidungen des Landgerichts Wuppertal - Beschlüsse vom 08.02.2018, Az. 26 Qs 214/17 (danach sollen wegen der erhöhten Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Fehlmessung bei standardisierten Messverfahren die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens erstattungsfähig sein, wenn sie im Rahmen einer "ex-ante-Betrachtung" als notwendig einzustufen sind), und vom 06.11.2018, Az. 26 Qs 210/18 (danach soll wegen erhöhter Darlegungsanforderungen im Bußgeldverfahren ausnahmsweise die Beauftragung eines Privatsachverständigen bereits mit der Zustellung des Bußgeldbescheides als notwendig erscheinen mit der Folge einer Erstattungsfähigkeit dieser Kosten unabhängig davon, ob sich das Gutachten in der Folge tatsächlich auf das Verfahren ausgewirkt hat) - und des Landgerichts Bielefeld - Beschluss vom 19.12.2019, 10 Qs 425/19 (danach seien Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens im Bußgeldverfahren ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind oder wenn aus Sicht des Betroffenen ex ante ein privates Sachverständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre) - verweist.
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