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   LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11   

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https://dejure.org/2012,4388
LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11 (https://dejure.org/2012,4388)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07.03.2012 - 8 S 76/11 (https://dejure.org/2012,4388)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 07. März 2012 - 8 S 76/11 (https://dejure.org/2012,4388)
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  • LG Lüneburg, 09.11.2001 - 8 S 67/01

    Vollkaskoversicherungsschutz; Restwertanrechnung entsprechend erzieltem

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11
    Für gewöhnlich wird mit der Anzeige des Versicherungsfalls konkludent eine Weisung erbeten (LG Lüneburg, Urt. v. 09.11.2001 - 8 S 67/01, Juris; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., AKB 2008 E.3 Rz. 3; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2009 - 12 U 90/09, Juris).

    Bei der Erstellung eines Schadensgutachtens handelt es sich um eine Routineangelegenheit, die binnen weniger Tage erledigt sein muss (LG Lüneburg, Urt. v. 09.11.2001 - 8 S 67/01, Juris).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2009 - 12 U 90/09

    Fahrzeugversicherung: Pflicht des Versicherungsnehmers, sich auf ein

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11
    Für gewöhnlich wird mit der Anzeige des Versicherungsfalls konkludent eine Weisung erbeten (LG Lüneburg, Urt. v. 09.11.2001 - 8 S 67/01, Juris; Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., AKB 2008 E.3 Rz. 3; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2009 - 12 U 90/09, Juris).

    Ein Versicherungsnehmer muss sich nicht auf ein Restwertangebot einer Firma, zumal im Ausland, einlassen, die sich in erheblicher Entfernung zu seinem Wohnort befindet, wenn er aus dem Angebot selbst nicht entnehmen kann, dass diese Firma bereit ist, das Fahrzeug auf ihre Kosten abzuholen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2009 - 12 U 90/09, Juris; vgl. auch Maier, in: Stiefel/Maier, a.a.O., AKB E.3 Rz. 11 ff.).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11
    Ein Ersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB aufgrund einer vertraglichen Nebenpflichtverletzung, die in der fehlerhaften Schadensabrechnung der Beklagten eventuell gesehen werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08; Urt. v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06, Juris, für den umgekehrten Fall der Geltendmachung unberechtigter Forderungen), besteht ebenfalls nicht.

    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt wird insoweit aber bereits dann genügt, wenn der eingenommene Rechtsstandpunkt plausibel ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, Juris).

  • OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08

    Umsatzsteuer auf Restwert der beschädigten Sache bei Schadensberechnung auf

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11
    Steuerneutral in Höhe von 20.500,- EUR wäre der Restwert nur zu berücksichtigen, wenn im Falle der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs keine Umsatzsteuer abgeführt werden müsste (vgl. OLG Jena, Urt. v. 13.05.1998 - 7 U 711/08, Juris).

    Gehört ein beschädigtes Fahrzeug aber zum Betriebsvermögen eines vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers, wovon nach dem Vorstehenden auszugehen ist, so muss bei der Veräußerung des Fahrzeugs gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Umsatzsteuer entrichtet werden und es ist in die Restwertberechnung nur der Netto-Restwert einzustellen (vgl. OLG Jena, Urt. v. 13.05.1998 - 7 U 711/08, Juris).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11
    Ein Ersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB aufgrund einer vertraglichen Nebenpflichtverletzung, die in der fehlerhaften Schadensabrechnung der Beklagten eventuell gesehen werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08; Urt. v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06, Juris, für den umgekehrten Fall der Geltendmachung unberechtigter Forderungen), besteht ebenfalls nicht.
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