Rechtsprechung
LG Wuppertal, 08.07.2005 - 10 S 16/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Korrektur unbilliger Ergebnisse im Falle einer unwirksam ausgesprochenen mündlichen Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum; Rechtsnatur und Schutzzweck des Schriftformerfordernisses in § 568 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Voraussetzungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Schlüsselrückgabe kann Kündigung darstellen
- vdiv.de (Kurzinformation)
§§ 568, 242, 573c BGB
Kündigung des Mietvertrages; Schriftform
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 30.12.2004 - 90 C 454/04
- LG Wuppertal, 08.07.2005 - 10 S 16/05
Wird zitiert von ...
- LG Hanau, 08.05.2014 - 2 S 30/14
Mündlicher Mietaufhebungsvertrag nur ausnahmsweise zulässig!
Zwar hat sich der Kläger in dem Termin zur mündlichen Verhandlung zu Recht dagegen gewandt, mit dem Landgericht Wuppertal (8.7.2005 - 10 S 16/05) in der Räumung der Wohnung und der Rückgabe der Wohnungsschlüssel könne eine konkludente ordentliche Kündigungserklärung gesehen werden.