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   LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16   

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LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16 (https://dejure.org/2016,68062)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08.11.2016 - 16 S 44/16 (https://dejure.org/2016,68062)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08. November 2016 - 16 S 44/16 (https://dejure.org/2016,68062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkauf über Onlineplattform- Beschaffenheitsvereinbarung über Ausstattung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Im Allgemeinen wird, so die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 06. November 2015 - V ZR 78/14 -, BGHZ 207, 349-358, Rn. 14), davon ausgegangen, dass es für eine Beschaffenheitsvereinbarung genüge, wenn der Verkäufer die Eigenschaften der verkauften Sache in bestimmter Weise beschreibe und der Käufer vor diesem Hintergrund seine Entscheidung treffe (BeckOK-BGB/Faust, 36. Edition, § 434 Rn. 45; Erman/Grunewald, BGB, 14. Aufl., § 434 Rn. 16; HK-BGB/Schulze, BGB, § 434 Rn. 8; juris-PK/Pammler, 7. Aufl., § 434 Rn. 42; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Aufl., Rn. 17).

    Solche Ansprüche wegen unrichtiger Information oder wegen unterlassener Aufklärung kommen hier zwar im Ansatz durchaus in Betracht und hätten zur Rechtsfolge, dass der Käufer als Vertrauensschaden von dem Verkäufer den Betrag verlangen kann, um den er den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat (BGH NJW 2016, 1815, Rn. 24).

  • AG Velbert, 08.04.2016 - 12 C 314/15

    Minderung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 08.04.2016 (12 C 314/15) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2016 - 3 U 20/15

    Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines gebrauchten Pkw wegen

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Nach einer verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung können aber auch bei einem käuflichen Erwerb herkömmlicher Art mit Besichtigung des Gebrauchtwagens und ggf. dessen Probefahrt außerhalb einer Internetauktion die Angaben in einer Internetanzeige zu wertbildenden Eigenschaften im Grundsatz Vertragsinhalt bzw. vereinbarte Beschaffenheit werden, auch wenn sie im Kaufvertrag nicht vereinbart werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2016 - I-3 U 20/15, juris m. Nachw. - nicht rechtskräftig, Revision beim BGH unter Az. VIII ZR 198/16 anhängig).
  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 28 U 144/14

    Oldtimer mit H-Zulassung verkauft - Rechtswirkungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Nach einer anderen Auffassung soll es darauf ankommen, ob aus Sicht des Kaufinteressenten (dessen Sicht maßgeblich ist, vgl. Reinking/Eggert: Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 2447) der Verkäufer für sich eine besondere Sachkunde in Anspruch genommen hat, was nicht nur dann zu bejahen sein könne, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt (OLG Hamm, Urteil vom 24. September 2015 - I-28 U 144/14 -, Rn. 64, juris).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 261/14

    Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag: Auslegung einer Besichtigungsklausel;

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Hiernach soll es für die Frage der Beschaffenheitsvereinbarung darauf ankommen, ob die Abweichungen von der Beschreibung im Internet mit zumutbarem Aufwand erkennbar waren (ähnlich für die Klausel "gekauft wie besichtigt": BGH, Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 261/14 -, juris).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt - jedenfalls - ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05 -, BGHZ 167, 40-58, Rn. 14; MünchKommBGB/Micklitz, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 12 ff.; Soergel/Pfeiffer, BGB, 13. Aufl., § 14 Rdnr. 11; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 14 Rdnr. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Die Frage ist nicht selten von ausschlaggebender Bedeutung, weil ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss sich nicht auf eine von den Parteien gemäß § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vereinbarte Beschaffenheit erstreckt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06 -, BGHZ 170, 86-99), wobei die hier von den Parteien im Vertrag verwendete Klausel: "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeuges keine Gewährleistung." entgegen ihres Wortlauts, der auf die Beschaffenheit abstellt, als Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel zu verstehen ist.
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.11.2016 - 16 S 44/16
    Für die Tatsachen, die die ihm günstige Behauptung eines Verbrauchsgüterkaufs ausfüllen, ist der Kläger entgegen seiner Auffassung darlegungs- und beweisbelastet (BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 110/06 -, juris).
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