Rechtsprechung
LG Wuppertal, 09.03.2015 - 4 O 448/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleich von Schäden aus einem Verkehrsunfall aufgrund des Nachweises eines unabwendbaren Ereignisses
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zurücksetzen auf einem Parkplatz - unabwendbares Ereignis?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit
Auszug aus LG Wuppertal, 09.03.2015 - 4 O 448/13
Vermeidbarkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG bedeutet trotz der hohen Anforderungen an die Idealfahrer keine absolute Vermeidbarkeit (BGH NJW 1986, 183). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus LG Wuppertal, 09.03.2015 - 4 O 448/13
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Unfall auch durch den gedanklichen Idealfahrer bei äußerst möglicher Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BGH NZV 2005, 305).
- LG Braunschweig, 12.11.2015 - 4 O 3112/11 Ein Anspruchsübergang führt dazu, dass der Geschädigte entweder nur im Wege der Prozessstandschaft die Forderung geltend machen kann oder Zahlung an die Rechtsschutzversicherung verlangen muss, jedoch nicht mehr Zahlung an sich selber verlangen kann (vgl. u.a. LG Wuppertal, 09.03.2015, 4 O 448/13).