Rechtsprechung
LG Wuppertal, 09.07.2012 - 6 T 208/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Treuhänders gegen die Staatskasse für seine noch offene Vergütung nach §§ 293 Abs. 2, 63 Abs. 2 InsO bei einer fehlenden Stundung der Kosten für das Restschuldbefreiungsverfahren gegenüber dem Schuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 27.03.2012 - 145 IN 918/07
- LG Wuppertal, 09.07.2012 - 6 T 208/12
- BGH, 07.02.2013 - IX ZB 75/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03
Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2012 - 6 T 208/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 157, 370-379) ist § 63 Abs. 2 InsO eine Ausnahmebestimmung, um auch bei Massearmut ein Insolvenzverfahren durchführen zu können, und kommt eine Anwendung dieser Vorschrift außerhalb der Fälle gewährter Stundung nicht in Betracht. - BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07
Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2012 - 6 T 208/12
Soweit der Bundesgerichtshof (ZinsO 2008, 111-112) entschieden hat, dass der Insolvenzverwalter in analoger Anwendung des §§ 63 Abs. 2 InsO einen Anspruch gegen die Staatskasse erhält, wenn die Kosten für einen Verfahrensabschnitt des Insolvenzverfahrens gestundet waren und die Stundung später wieder aufgehoben wird, ist dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - LG Göttingen, 11.02.2009 - 10 T 9/09
Antrag des Schuldners auf Bewilligung der Verfahrenskosten für das …
Auszug aus LG Wuppertal, 09.07.2012 - 6 T 208/12
Entgegen der Auffassung des LG Göttingen (ZinsO 2011, 397-398) rechtfertigt auch der durch § 4a Abs. 3 Satz 3 InsO angeordnete einstweilige Eintritt der Wirkungen der Stundung bis zur Entscheidung über die Stundung nicht die Annahme eines entsprechenden Vertrauenstatbestandes für den Treuhänder.