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   LG Wuppertal, 12.12.2014 - 15 O 7/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48595
LG Wuppertal, 12.12.2014 - 15 O 7/14 (https://dejure.org/2014,48595)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12.12.2014 - 15 O 7/14 (https://dejure.org/2014,48595)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 15 O 7/14 (https://dejure.org/2014,48595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Bezeichnung als "Diplom-Golflehrer" ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung eines Golflehrers mit der Bezeichnung Diplom Golflehrer

  • online-und-recht.de

    Titel "Diplom-Golflehrer" irreführend und wettbewerbswidrig

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Diplom-Golflehrer" ist irreführend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Werbung mit der Bezeichnung "Diplom Golflehrer"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführung durch Werbung mit der Bezeichnung "Diplom Golflehrer"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Diplom-Golflehrer" ohne akademischen Abschluss ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "Diplom-Golflehrer" ohne akademischen Abschluss ist wettbewerbswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 4 U 196/06

    Irreführende Werbung durch Verwendung des Titels "Diplom-Tierpsychologe"

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2014 - 15 O 7/14
    Die Titelführung erweckt deshalb den Eindruck einer besonderen Qualifikation, die gerade wegen der dadurch belegten abgeschlossenen Hochschulausbildung ein besonderes Vertrauen in die Fähigkeiten, den Ruf und die Zuverlässigkeit des Graduierten begründen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. Juni 2007 - 4 U 196/06 -, juris, m.N.).
  • OLG Jena, 13.07.2005 - 2 U 402/05

    Werbung eines Autolackierers mit der Bezeichnung "Lackdoktor" ist nicht

    Auszug aus LG Wuppertal, 12.12.2014 - 15 O 7/14
    wie es z.B. für die Bezeichnung "Lackdoktor" angenommen wird (vgl. OLG Jena GRUR-RR 2005, 354, zitiert nach juris) wird ein Großteil der angesprochenen Verbraucher hier gerade nicht vermuten.
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