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   LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19   

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LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19 (https://dejure.org/2020,11305)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 14.05.2020 - 9 S 201/19 (https://dejure.org/2020,11305)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 9 S 201/19 (https://dejure.org/2020,11305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berührungsloser Verkehrsunfall und der Anscheinsbeweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1056
  • NZV 2020, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.07.2018 - VI ZR 274/17

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers nach einem

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Betreffend die Gutachterkosten hat der Kläger auf das Schreiben des Gutachters, der TÜV Rheinland GmbH, vom 30.04.2018 (Bl. 4 d.A.) Bezug genommen, mit welchem der Gutachter den Kläger ermächtigt hat, Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Unfall gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten Fahrzeugs im eigenen Namen geltend zu machen und einzuziehen; davon abgesehen hat der Kläger die Ansicht vertreten, auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (VI ZR 274/17) sei die Abtretungsvereinbarung vom 07.12.2017 (Bl. 56 d.A.) wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt unwirksam und der Zedent daher wieder Forderungsinhaber.

    Mit der Ansicht des Klägers ist indes davon auszugehen, dass die Abtretungsvereinbarung vom 07.12.2017 (Bl. 56 d.A.) auf der Grundlage der Ausführungen des BGH (Urteil vom 17. Juli 2018 - VI ZR 274/17 -, Rn. 10 - 11, juris) wegen Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt unwirksam ist, der Sohn des Klägers damit Inhaber der Forderung geblieben ist und diese wirksam an den Kläger abgetreten hat.

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    In solchen Fällen liegt deshalb ein typischer Geschehensablauf vor, der auf ein Fehlverhalten des Wendenden als Unfallursache hinweist (BGH, Urteil vom 04. Juni 1985 - VI ZR 15/84 -, Rn. 9, juris; so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. September 2016 - I-1 U 196/15 -, Rn. 43, juris).

    Ob sich der Klägerin bereits aus diesen ihr bekannten bzw. für sie erkennbaren Umständen die Gefährlichkeit des Manövers aufdrängen musste und ein Verschulden zu bejahen wäre, oder es zur Feststellung eines Verschuldens der Beklagten zu 1) weiterer, im Entscheidungsfall indes nicht erzielbarer Feststellungen dazu bedürfte, ob und inwieweit sich der VW für die Beklagte zu 1) erkennbar in einem gefährlichen Annäherungsbereich befunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juni 1985 - VI ZR 15/84 -, juris) kann wegen des gegen die Beklagtenseite streitenden Anscheinsbeweises dahingestellt bleiben.

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2015 - 1 U 107/14

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs auf ein nach links in ein

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Gegen eine solche Würdigung wendet das einen Anscheinsbeweis verneinende OLG Düsseldorf (Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 30 - 33, juris) ein, zwar sei der Linksabbieger nach § 9 Abs. 1 S. 1 StVO gehalten, seine Abbiegeabsicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen und dabei auch den Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen, er müsse sich auf der Fahrbahn nach links einordnen und erforderlichenfalls auch seine Geschwindigkeit behutsam verringern; er sei überdies verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr angemessen zu beobachten und notfalls auch den Abbiegevorgang vollständig zurückzustellen; gleichwohl liege es auf der Hand, dass auch bei Beachtung der aus § 9 Abs. 5 StVO folgenden hohen Sorgfaltspflichten, eine Kollision allein deswegen erfolgen könne, weil der nachfolgende Verkehr alle deutlichen Anzeichen für das beabsichtigte Manöver schlicht übersehe oder allein deshalb auf den Abbiegenden auffahre, weil er seinen Pflichten aus § 4 Abs. 1 StVO (Einhaltung eines genügenden Abstands) nicht genüge.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 23. Juni 2015 - I-1 U 107/14 -, Rn. 30 - 33) einen Anscheinsbeweis beim Auffahren auf einen Linksabbieger verneint hat, weil eine Kollision allein deswegen erfolgen könne, weil der nachfolgende Verkehr alle deutlichen Anzeichen für das beabsichtigte Manöver schlicht übersehe oder allein deshalb auf den Abbiegenden auffährt, weil er seinen Pflichten aus § 4 Abs. 1 StVO (Einhaltung eines genügenden Abstands) nicht genüge, kann von einer solchen Ursache hier nicht ausgegangen werden.

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Davon abgesehen wäre das Unfallgeschehen auch bei einer objektiv bestehenden Ausweichmöglichkeit dem Betrieb des Nissan zuzurechnen (vgl. BGH Urteil vom 21.09.2010, VI ZR 263/09, in juris Rn 6ff) und könnte nach Ansicht der Kammer eine solche objektive Ausweichmöglichkeit allein eine Mithaftung des Klägers infolge eines eigenen Verursachungs- und Verschuldensbeitrags begründen, nicht aber eine Erschütterung des gegen die Beklagte zu 1) sprechenden Anscheinsbeweises.
  • BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Aber auch wenn die Abtretung an den Gutachter wirksam wäre, wäre der Kläger aufgrund zulässiger gewillkürter Prozessstandschaft berechtigt, die dem Gutachter zustehende Schadensersatzforderung im eigenen Namen zur Zahlung an sich einzuklagen (vgl. BGH, Urteil vom 07. März 2017 - VI ZR 125/16 -, Rn. 8 - 10, juris).
  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist hier nämlich zu bejahen, weil die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, in juris).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 358/04

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer Gefahrenstelle für den

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht, so kann bei einem Schadeneintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat (BGH VersR 1983, 440), sofern sich der Schadenfall in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten bzw. der Gefahrenquelle ereignet hat (Schmidt in: Geigel Haftpflichtprozess, 28. Auflage, 2020, Kapitel 36. Beweisführung und Beweiswürdigung Rn. 47, beck-online mit Verweis auf BGH III ZR 358/04, NJW 2005, 2454,; OLG Hamm NJW-RR 1993, 340).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Das LG Saarbrücken(Urteil vom 24.01.2014 - 13 S 168/13) hat einen Anscheinsbeweis angenommen, weil dieser Sachverhalt nach der Lebenserfahrung nahelege, der Abbiegende habe typischerweise gegen die ihm obliegende Pflicht, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, verstoßen.
  • KG, 15.05.1972 - 12 U 1022/70

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen einer sich öffnenden PKW-Tür

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Auch das KG Berlin (Urteil vom 15. Mai 1972 - 12 U 1022/70 -, juris) hatte einen Anscheinsbeweis bei einem berührungslosen Unfall angenommen und ausgeführt, komme ein Radfahrer neben einem am Fahrbahnrand abgestellten Kfz in dem Augenblick zu Fall, in dem der Fahrzeugführer die Tür zur Fahrbahn hin öffne, dann könne wegen des engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs auch dann der Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Radfahrer infolge dieser Türbewegung gestürzt sei, wenn eine Berührung zwischen Fahrrad und Kfz nicht stattgefunden habe; in einem solchen Fall sei davon auszugehen, dass sich der Sturz bei dem Betrieb des Kfz ereignet habe.
  • OLG München, 07.10.2016 - 10 U 767/16

    Haftungsverteilung bei berührungslosem Parkplatzunfall

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
    Die Kammer verkennt nicht, dass das OLG München dies anders bewertet (Urteil vom 07.10.2016, 10 U 767/16; Urteil vom 08.10.2010, 10 U 2128/10; Urteil vom 16.09.2005, 10 U 2787/05), wonach es beim berührungslosen Unfall an einer konstitutiven Voraussetzung eines Anscheinsbeweises fehlen soll, nämlich dem typischen Geschehensablauf.
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

  • LG Saarbrücken, 12.03.2010 - 13 S 215/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines PKW mit einer Leitplanke

  • OLG München, 16.09.2005 - 10 U 2787/05

    Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines

  • OLG München, 08.10.2010 - 10 U 2128/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei fehlender Berührung zwischen

  • AG Wuppertal, 07.11.2019 - 33 C 496/18
  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2016 - 1 U 196/15
  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 119/01

    Sorgfaltspflichten ; Anfahren vom Fahrbahnrand; Verschulden;

  • OLG Brandenburg, 29.11.2018 - 12 U 92/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Berührungsloser Unfall

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1976 - 12 U 121/75
  • OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23

    Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei

    Insoweit gelangen auch das Landgericht Saarbrücken ( LG Saarbrücken, Urteil vom 12. März 2010 - 13 S 215/09 , Rn. 14, juris) und das Landgericht Wuppertal ( LG Wuppertal, Urteil vom 14. Mai 2020 - 9 S 201/19 , Rn. 27, juris) zur Anwendbarkeit der Grundsätze eines Anscheinsbeweises im Falle sog. berührungsloser Unfälle.
  • LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen

    Der Anscheinsbeweis greift nach Ansicht des Gerichts im Grundsatz nicht nur im Falle einer Kollision der Fahrzeuge, sondern auch dann, wenn der Geschädigte im Rahmen eines aufgrund des Verkehrsverstoßes des Schädigers bedingten Fahrmanövers anderweitig einen Schaden erlitten hat (LG Wuppertal, Urteil vom 14. Mai 2020 - 9 S 201/19 -, Rn. 25, juris).

    Das Gericht schließt sich insofern den Erwägungen anderer Gerichte an (z.B. LG Saarbrücken, Urteil vom 12. März 2010 - 13 S 215/09 -, Rn. 13 - 14, juris zum Anscheinsbeweis gegen einen fahrstreifenwechselnden Verkehrsteilnehmer; LG Wuppertal, Urteil vom 14. Mai 2020 - 9 S 201/19 -, Rn. 25, juris; LG Münster, Urteil vom 31. Juli 2020 - 16 O 29/19 -, Rn. 44, juris), wonach im Falle der Vermeidung eines Zusammenstoßes gleichwohl nichts anderes gelten kann, als wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen wäre, wenn die Ausweichbewegung des Klägers in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem auch im Falle einer Kollision einen Anscheinsbeweis begründenden Fahrmanöver stattgefunden hat.

  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23

    Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang

    Das Urteil des Landgerichts Wuppertal (LG Wuppertal Urt. v. 14.5.2020 - 9 S 201/19, NZV 2020, 595) betrifft ein kombiniertes Wende- und Linksabbiegemanöver im Hinblick auf § 9 Abs. 5 StVO.
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