Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61373
LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17 (https://dejure.org/2017,61373)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15.09.2017 - 16 T 122/17 (https://dejure.org/2017,61373)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 15. September 2017 - 16 T 122/17 (https://dejure.org/2017,61373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2012 - V ZB 6/11

    Zwangsversteigerung von mehreren Grundstücken in demselben Verfahren:

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
    Wert des Beschwerdeverfahrens : 107.000 EUR (§ 47 Abs. 1 S. 1, § 54 Abs. 2 S. 1 GKG Wert des Zuschlags, d.h. des Meistgebots, BGH, Beschluss vom 2.2.2012 - V ZB 6/11, Rn. 14, juris).

    Im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten steht der Anwendung der §§ 91 ff. ZPO entgegen, dass sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 20. Auflage, § 74 a Rn. 9.5; BGH, Beschluss vom 2.2.2012 - V ZB 6/11, Rn. 13, juris).

  • OLG Schleswig, 19.12.2013 - 5 U 91/13

    Vollstreckungsabwehrklage: Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
    Soweit die Gläubigerseite die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 U 91/13 -, juris) sowie auch des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88 -, BGHZ 108, 372-380) heranzieht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Während es im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts um die Frage der Anforderungen an die Eintragung im Grundbuch nach § 800 Abs. 1 ZPO geht und in diesem Fall eine titelübertragende Klausel gegen die Beklagte gerade vorlag (Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 U 91/13 -, Rn. 19, juris), bezieht sich der Beschluss des Bundesgerichtshofs auf die Frage der Eintragungsfähigkeit des Vermerks wegen eines "zuletzt zu zahlenden Teilbetrages" im Rahmen des § 800 ZPO.

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 124/09 -, Rn. 23, juris) ist ein Mangel des Titels in Form der fehlenden Erteilung und Zustellung einer Rechtsnachfolgeklausel im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr, sondern nur bis zur Erteilung des Zuschlags heilbar.
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
    Soweit die Gläubigerseite die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2013 - 5 U 91/13 -, juris) sowie auch des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. September 1989 - V ZB 17/88 -, BGHZ 108, 372-380) heranzieht, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht