Rechtsprechung
LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,26504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
FGG § 13a; KostO §§ 145 Abs. 1 S. 1, 141; 2 Nr. 1
Kostentragung bei Beauftragung eines Maklers zur Anforderung eines Kaufvertragsentwurfs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
Auszug aus LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98
Bei materiellen Fristen wird dies im Rahmen von echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bejaht (BGH NJW 1998, 3648 ; BayObLGZ 1998.94, 96 zu § 23 Abs. 4 WEG), weitergehend als bei der Abgabe von Willenserklärungen gegenüber dem Gericht ( BayObLGZ 1994, 40, 50) und anders als bei der Wahrung der Beschwerdefrist ( BayObLGZ 1988, 119, 121). - BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Auszug aus LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98
Bei materiellen Fristen wird dies im Rahmen von echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bejaht (BGH NJW 1998, 3648 ; BayObLGZ 1998.94, 96 zu § 23 Abs. 4 WEG), weitergehend als bei der Abgabe von Willenserklärungen gegenüber dem Gericht ( BayObLGZ 1994, 40, 50) und anders als bei der Wahrung der Beschwerdefrist ( BayObLGZ 1988, 119, 121). - BayObLG, 28.04.1988 - BReg. 3 Z 46/88
Auszug aus LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98
Bei materiellen Fristen wird dies im Rahmen von echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bejaht (BGH NJW 1998, 3648 ; BayObLGZ 1998.94, 96 zu § 23 Abs. 4 WEG), weitergehend als bei der Abgabe von Willenserklärungen gegenüber dem Gericht ( BayObLGZ 1994, 40, 50) und anders als bei der Wahrung der Beschwerdefrist ( BayObLGZ 1988, 119, 121). - BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98
Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum
Auszug aus LG Wuppertal, 15.12.1998 - 6 T 761/98
(Notarassessor Andre Fisch, Wuppertal) 15. Steuerrecht - Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums bei Nießbrauchsvorbehalt und Veräußerungsverbot (BFH, Urteil vom 26.11.1998 - IV R 39/98) AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 BGB §§ 137 S. 2; 883 Abs. 2; 888 Abs. 2 Es ist ernstlich zweifelhaft, ob derjenige, der ein Grundstück unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs unentgeltlich übertragen hat, als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert ist.