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   LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12   

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LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12 (https://dejure.org/2014,28814)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18.06.2014 - 17 O 428/12 (https://dejure.org/2014,28814)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 17 O 428/12 (https://dejure.org/2014,28814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch nach Auffahrunfall auf Fahrzeug einer Schwangeren

 
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  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (OLG Düsseldorf, U.v. 11.10.2010 - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH, VersR 1955, 615; OLG Düsseldorf, B.v. 02.11.2011 - 1 W 32/11).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Da im Bereich von Verkehrsunfällen im wesentlichen die Ausgleichsfunktion im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse im Vordergrund steht und der Genugtuungsfunktion geringere Bedeutung zukommt, sind die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge als Orientierungshilfe für die Bemessung des Schmerzensgeldes heranzuziehen (BGH VersR 1976, 967; OLG Düsseldorf, U.v. 18.06.2013 - 1 U 193/12, juris).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Die danach erforderliche Überzeugung des Richters gebietet keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", es reicht vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit aus, der Zweifeln Schweigen gebietet ( Reichold , in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Auflage 2013, § 286, Rn. 2 unter Hinweis auf BGH, NJW 1953, 245, 256; 1993, 935; 2000, 935).
  • BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06

    Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich der ihm entstandenen Anwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger somit grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH, U.v. 07.11.2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888; Grüneberg , in: Palandt, BGB, 73. Auflage 2014, § 249, Rn. 57).
  • LG Bochum, 11.02.2010 - 3 O 454/07

    Schadensersatzanspruch sowie Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfallereignis

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Denn anders als hier kam es in diesen Fällen zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Schwangerschaft in Form von Blutungen (LG Osnabrück, U.v. 28.11.1985 - 10 O 243/85, NJW 1986, 2377) und Frühgeburten (LG Bochum, U.v. 11.02.2010 - 3 O 454/07, juris) oder zu Krankenhausaufenthalten (LG Köln, U.v. 08.07.2008 - 8 O 15/08, juris).
  • LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08

    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Denn anders als hier kam es in diesen Fällen zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Schwangerschaft in Form von Blutungen (LG Osnabrück, U.v. 28.11.1985 - 10 O 243/85, NJW 1986, 2377) und Frühgeburten (LG Bochum, U.v. 11.02.2010 - 3 O 454/07, juris) oder zu Krankenhausaufenthalten (LG Köln, U.v. 08.07.2008 - 8 O 15/08, juris).
  • LG Osnabrück, 28.11.1985 - 10 O 243/85
    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Denn anders als hier kam es in diesen Fällen zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Schwangerschaft in Form von Blutungen (LG Osnabrück, U.v. 28.11.1985 - 10 O 243/85, NJW 1986, 2377) und Frühgeburten (LG Bochum, U.v. 11.02.2010 - 3 O 454/07, juris) oder zu Krankenhausaufenthalten (LG Köln, U.v. 08.07.2008 - 8 O 15/08, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Die Höhe des Schadens richtet sich nach dem Umfang, in dem der Verletzte an der Ausübung der von ihm tatsächlich übernommenen Haushaltstätigkeit gehindert ist (OLG Düsseldorf, U.v. 05.10.2010 - 1 U 244/09, NJW 2011, 1152, 1154).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (OLG Düsseldorf, U.v. 11.10.2010 - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH, VersR 1955, 615; OLG Düsseldorf, B.v. 02.11.2011 - 1 W 32/11).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.06.2014 - 17 O 428/12
    Für die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten physischen und psychischen Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere auf die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen wie Operationen und Krankenhausaufenthalte, auf den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf sowie insbesondere auf den zu befürchtenden Dauerschaden mit seinen Auswirkungen für das berufliche und soziale Leben des Verletzten (OLG Düsseldorf, U.v. 11.10.2010 - 1 U 236/10 mit Hinweis auf BGH, VersR 1955, 615; OLG Düsseldorf, B.v. 02.11.2011 - 1 W 32/11).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

  • EuGH, 20.06.1996 - C-14/94

    Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bei nationaler Regelung von

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