Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11   

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https://dejure.org/2011,42707
LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11 (https://dejure.org/2011,42707)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18.10.2011 - 16 S 16/11 (https://dejure.org/2011,42707)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 16 S 16/11 (https://dejure.org/2011,42707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses als Verletzung vertraglicher Nebenpflichten; Darlegung eines plausiblen Rechtsstandpunktes durch die Berufung auf eine nicht einschlägige Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses als Verletzung vertraglicher Nebenpflichten; Darlegung eines plausiblen Rechtsstandpunktes durch die Berufung auf eine nicht einschlägige Rechtsprechung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarforderung unberechtigt: Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unberechtigte Geltendmachung einer Honorarforderung: Schadensersatz des Auftraggebers! (IBR 2012, 1183)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 714
  • NZBau 2012, 375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 7/09

    Wann liegt eine Ausnahme gem. § 4 Abs. 2 HOAI vor?

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
    Ausweislich der Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 09.12.2008 - 16 O 318/06) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 24.09.2009 - I-23 U 7/09) war der Rechtsstandpunkt der Beklagten nicht plausibel in dem dargelegten Sinn.

    Das Oberlandesgericht hat sich mit diesem Argument auseinandergesetzt und zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen anderen Sachverhalt, nämlich ein vorliegend nicht vereinbartes Pauschalhonorar, betrifft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.09.2009 - I-23 U 7/09, Amtl. Umdr. S. 13).

    Wenn sich die Beklagte - wofür nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf einiges spricht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.09.2009 - I-23 U 7/09, Amtl. Umdr. S. 13 u. 17) - vor der Geltendmachung ihrer unberechtigten Forderung anwaltlicher Hilfe bedient haben sollte, so wären ihr die Beratungsfehler des Anwalts, die zur schadensauslösenden Rechtsverfolgung führten, gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
    Auch liegt in der Geltendmachung unberechtigter Forderungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses stets eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08; Urt. v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06, Juris).

    Ein Gläubiger entspricht bei der Verfolgung vermeintlicher, letztlich aber unberechtigter Forderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann, wenn sein eigener Rechtsstandpunkt (noch) plausibel ist (BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, Juris).

    Wenn die Rechtslage schwierig zu überblicken und die Rechtsposition jedenfalls vertretbar ist, braucht sich der Gläubiger nicht zurückhalten, sondern darf, ohne später Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen, seinen Standpunkt vertreten (BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, Juris).

  • LG Düsseldorf, 09.12.2008 - 16 O 318/06

    Zzulässigkeit einer Rahmenvereinbarung bei Unterschreiten der Mindestsätze der

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
    Ausweislich der Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 09.12.2008 - 16 O 318/06) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urt. v. 24.09.2009 - I-23 U 7/09) war der Rechtsstandpunkt der Beklagten nicht plausibel in dem dargelegten Sinn.
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
    Auch liegt in der Geltendmachung unberechtigter Forderungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses stets eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08; Urt. v. 23.01.2008 - VIII ZR 246/06, Juris).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
    Auch der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Schutzwürdigkeit von Vertrauen eines Bauherrn im Falle der erheblichen Steigerung der tatsächlichen Bausumme gegenüber der bei der Honorarvereinbarung zugrunde gelegten (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 105/07) geht fehl.
  • AG Mettmann, 18.02.2011 - 24 C 93/10

    Anforderungen an die Geltendmachung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren bei

    Auszug aus LG Wuppertal, 18.10.2011 - 16 S 16/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 18.02.2011 (24 C 93/10) wird zurückgewiesen und das angefochtene Urteil lediglich im Hinblick auf die teilweise Klagerücknahme klarstellend wie folgt neu gefasst:.
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