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   LG Wuppertal, 19.12.2002 - 26 KLs 835 Js 153/02 - 17/02 IV   

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https://dejure.org/2002,16781
LG Wuppertal, 19.12.2002 - 26 KLs 835 Js 153/02 - 17/02 IV (https://dejure.org/2002,16781)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19.12.2002 - 26 KLs 835 Js 153/02 - 17/02 IV (https://dejure.org/2002,16781)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 26 KLs 835 Js 153/02 - 17/02 IV (https://dejure.org/2002,16781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorteilsannahme durch die Entgegennahme von Parteispenden; Schutzgut des Tatbestandes der Vorteilsannahme; Reduzierung des Anwendungsbereichs der Vorteilsannahme bei objektiver Einhaltung des Parteiengesetzes; Maßgeblichkeit der Vorstellung über die Einhaltung des ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1405
  • NJW 2004, 3592 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Das Landgericht, dessen Entscheidung auszugsweise in NJW 2003, 1405 veröffentlicht ist, hat den Angeklagten Dr. Kr. vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen.
  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler

    1. Das Landgericht Wuppertal hatte den Angeklagten Dr. K. vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen und den Angeklagten C. wegen Vorteilsgewährung und wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt (NJW 2003, 1405).
  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Dabei ist es ausreichend, dass der Vorteil im Einverständnis mit dem Täter unmittelbar an den Dritten gelangt (vgl. LG Wuppertal NJW 2003, 1405), wobei jedoch zum Ausdruck kommen muss, der Amtsträger wolle die direkte Gewährung an den Dritten als Erfüllung der mit dem Vorteilsgeber getroffenen Vereinbarung ansehen (Schönke/Schröder, StGB, § 331 Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Für die Annahme eines Drittvorteils reicht es insoweit aus, dass der Vorteil im Einverständnis mit dem Täter unmittelbar an den Dritten gelangt (Fischer, StGB, 69. Aufl., § 331 Rn. 20; LG Wuppertal, Urteil vom 19.12.2002 - 26 KLs 835 Js 153/02 - 17/02 IV, NJW 2003, 1405, 1405).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Ausreichend für ein "Annehmen" im Sinne des Tatbestandes ist es, dass der Vorteil im Einverständnis mit dem Täter unmittelbar an den Dritten gelangt (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 26 KLs 835 Js 153/02 - 17/02 IV, NJW 2003, 1405; Fischer , aaO, § 331 Rn. 20).
  • LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu

    Der Angeklagte Y wird wegen Bestechung und wegen Vorteilsgewährung unter Einbeziehung der durch Urteil des Landgerichts X4 vom 19.12.2002 (Az.: 26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 VI -) verhängten Strafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

    Am 19.12.2002, rechtskräftig seit dem 22.07.2004, verurteilte ihn das Landgericht X4 (26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 VI - ) wegen Vorteilsgewährung und wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 167/22

    Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und

    Demgegenüber wird in der Literatur und Rechtsprechung vertreten, dass für die Tatbestandsvariante des Annehmens ausreichend sei, wenn der Vorteil unmittelbar dem Dritten zugewandt wird (vgl. Fischer, StGB, 70. Aufl., § 331 Rn. 20; LG Wuppertal, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 26 Kls 835 Js 153/02 - 17/02 IV, NJW 2003, 1405), jedenfalls dann, wenn an den Dritten in Kenntnis und mit Einverständnis des Amtsträgers geleistet wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 (7) Ss 173/09-AK, NStZ 2011, 164; LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 331 Rn. 29; Schönke/Schröder/Heine/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 331 Rn. 29; O?lakc?o?lu, HRRS 2011, 275, 278, der auf die Verfügungsmacht hinsichtlich des Vorteils abhebt).
  • VG Berlin, 20.09.2005 - 2 A 84.04

    "Strafzahlung"im Spendenskandal der Wuppertaler SPD zu Recht festgesetzt

    Das Landgericht Wuppertal sprach mit - später vom BGH aufgehobenem - Urteil vom 19. Dezember 2002 (26 Kls 835 Js 153/02) OB Kremendahl von dem Vorwurf der Vorteilsannahme frei und verurteilte Herrn C. wegen Vorteilsgewährung und wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

    Ebenso kann dahinstehen, ob die Klägerin (in zurechenbarer Weise) Spenden nicht den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprechend im Rechenschaftsbericht veröffentlicht hat (bejahend LG Wuppertal, Urteil vom 19. Dezember 2002, a.a.O.).

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