Rechtsprechung
LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit des Darstellens der Schwacke-Liste oder des Fraunhofer-Mietpreisspiegels als eine geeignete Schätzgrundlage i.R.d. gerichtlichen Schadensschätzung gem. § 287 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Klärungsbedürftigkeit des Darstellens der Schwacke-Liste oder des Fraunhofer-Mietpreisspiegels als eine geeignete Schätzgrundlage i.R.d. gerichtlichen Schadensschätzung gem. § 287 ZPO - rechtsportal.de
BGB § 249 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid - 27 C 188/10
- LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07
Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11
Insoweit hat auf der Ebene des Anspruchsgrundes zunächst der Geschädigte und damit der Kläger darzulegen und zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnisse und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, Urt. v. 14.10.2008 - VI ZR 210/07;… LG Wuppertal, Urt. v. 10.11.2010 - 8 S 39/10).e) Eine Nachfrage des Geschädigten und damit des Klägers nach günstigeren Tarifen dürfte auch dann nicht entbehrlich sein, wenn sich der ihm angebotene Preis noch im Rahmen der Tarife der Schwacke-Liste bewegt (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.2008 - VI ZR 210/07).
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11
c) Soweit es sich bei dem vom Kläger gewählten Tarif um einen Unfallersatztarif handelt, so kann auch ein solcher erstattungsfähig sein, wenn der höhere Tarif auf Leistungen des Vermieters beruht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich sind (BGH, Urt. v. 04.04.2006 - VI ZR 338/04;… Urt. v. 02.02.2010 - VI ZR 139/08). - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
Auszug aus LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11
c) Soweit es sich bei dem vom Kläger gewählten Tarif um einen Unfallersatztarif handelt, so kann auch ein solcher erstattungsfähig sein, wenn der höhere Tarif auf Leistungen des Vermieters beruht, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich sind (…BGH, Urt. v. 04.04.2006 - VI ZR 338/04; Urt. v. 02.02.2010 - VI ZR 139/08). - BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus LG Wuppertal, 22.06.2011 - 8 S 18/11
Denn zeitlich nach der von der Beklagten eingelegten Berufung hat der Bundesgerichtshof zu der Frage bereits Stellung genommen (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2011 - VI ZR 300/09) und sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel grundsätzlich als geeignete Schätzgrundlagen angesehen.