Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 22.11.2012 - 9 S 102/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42448
LG Wuppertal, 22.11.2012 - 9 S 102/12 (https://dejure.org/2012,42448)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 22.11.2012 - 9 S 102/12 (https://dejure.org/2012,42448)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 22. November 2012 - 9 S 102/12 (https://dejure.org/2012,42448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachvertragliche Beratungspflicht einer Versicherung hinsichtlich Versicherungslücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 4
    Nachvertragliche Beratungspflicht einer Versicherung hinsichtlich Versicherungslücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Umfang der nachvertraglichen Beratungspflicht des Versicherers nach § 6 Abs. 4 VVG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohngebäudeversicherer ist nur bedingt zur nachvertraglichen Beratung verpflichtet

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Mettmann, 12.03.2012 - 21 C 276/11

    Beratungspflichten eines Wohngebäudeversicherers während der Vertragslaufzeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 22.11.2012 - 9 S 102/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 21 C 276/11, vom 12.03.2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
  • BPatG, 08.12.2021 - 28 W (pat) 35/20
    Dieser Widerspruch führt nach Auffassung des Landgerichts Freiburg dazu, dass an die Stelle der Statutenregelungen die Vertretungsvorschrift des § 26 Abs. 2 Satz 1 BGB tritt, nach der der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten wird (vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 25. Februar 2014, Az. 9 S 102/12, als Anlage zum Schriftsatz der ehemaligen Inhaberin der angegriffenen Marke vom 17. Oktober 2014, Bl. 192 VA).

    Die bloße Ankündigung "Antrag von L..." in der "Tagesordnung Generalversammlung 2011 in Berlin" (vgl. Bl. 349 GA) ermöglicht den Vereinsmitgliedern keine sachgerechte Vorbereitung auf den Beschlussgegenstand (vgl. BGH NJW 2008, 69 ff.), so dass der Beschluss vom 3. September 2011 gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB ungültig ist (vgl. Urteil des Landgerichts Freiburg vom 25. Februar 2014, Az. 9 S 102/12, a. a. O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht