Rechtsprechung
LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für ein Notwegerecht; Beurteilung der Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks mit Kraftfahrzeugen; Notwendigkeit einer beanspruchten Zufahrtsmöglichkeit für eine bedürfnisgerechte Benutzung eines Grundstücks
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 01.03.2016 - 93 C 104/15
- LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 26
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13
Bestehen eines Notwegerechts bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks …
Auszug aus LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16
Dabei hat das OLG Düsseldorf einen rund 50 m langen ebenerdigen (Fuß-) Weg als zumutbar erachtet (Urteil vom 24.02.2014, I-9 U 4/13, juris). - BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12
Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …
Auszug aus LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16
Der Kläger missversteht die Rechtsprechung des BGH, wonach es für die Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks mit Kraftfahrzeugen ausreichend ist, wenn das Kraftfahrzeug "unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren kann und der Eingangsbereich von dieser Stelle aus in zumutbarer Weise - auch mit sperrigen Gegenständen - erreicht werden kann" (V ZR 278/12 = NJW-RR 2014, 398). - OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11
Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks …
Auszug aus LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16
Eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks findet nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2013, 397, m.w.N.). - BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78
Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?
Auszug aus LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16
Der BGH hat Ende der 1970er Jahre ausgeführt, dass gerade seinerzeit moderne Wohnanlagen häufig bewusst in der Weise geplant worden waren, dass der Fahrzeugverkehr von den unmittelbar zu den Wohngrundstücken führenden Wegen ferngehalten wird (BGHZ 75, 315, 319). - AG Wuppertal, 01.03.2016 - 93 C 104/15
Rechtmäßigkeit der Nutzung einer auch über das Grundstück des Nachbarn führenden …
Auszug aus LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (93 C 104/15) vom 01.03.2016 wird zurückgewiesen.
- LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
Notwegerecht zum Befahren mit einem mehrspurigen Kraftfahrzeug
Auch die Kammer in anderer Besetzung hat diese Auffassung für einen Fußweg von 35 m Länge vertreten (9 S 66/16, bei Juris). - OLG Hamburg, 23.01.2020 - 6 U 100/17
Grunddienstbarkeit - Recht zum Überfahren eines Grundstücks
Dabei sei ein 50 m langer ebenerdiger Fußweg zumutbar (Beschluss vom 23.6. 2016, 9 S 66/16, juris-Tz. 4).