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   LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09   

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https://dejure.org/2010,38974
LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09 (https://dejure.org/2010,38974)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23.12.2010 - 9 S 351/09 (https://dejure.org/2010,38974)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 9 S 351/09 (https://dejure.org/2010,38974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter; Beginn der Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 548 Abs. 1 S. 2
    Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter; Beginn der Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09
    Denn der Mieter hat nach herrschender Meinung das Recht, die gemietete Sache auch schon vor der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben (Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9.Auflage, § 546, Rdn. 23 ff; offen gelassen: BGH NJW 2006, 1588, 1589).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.12.2010 - 9 S 351/09
    Gemäß § 548 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die Verjährung aller Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache gleich aus welchem Rechtsgrund (BGH XII ZR 52/08, Rdn. 18) mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält.
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