Rechtsprechung
LG Wuppertal, 24.05.2016 - 16 S 104/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formularvertragliche Vereinbarung in einem Mietvertrag über Gewerberaum über die Pflicht des Mieters zum Abschluss einer Glasversicherung für Fenster auf eigene Kosten; Kostenerstattung für die Reparatur einer durch unbekannte Dritte beschädigten Schaufensterscheibe
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten der Glasversicherung können auf den Mieter abgewälzt werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Verpflichtung eines Gewerberaummieters zum Abschluss einer Glasversicherung in AGB zulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässige Verpflichtung eines gewerblichen Mieters zum Abschluss einer Glasversicherung
Besprechungen u.ä. (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Verpflichtung eines Gewerberaummieters zum Abschluss einer Glasversicherung in AGB zulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zum Abschluss einer Glasversicherung in AGB ist wirksam! (IMR 2016, 376)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 13.10.2015 - 12 C 34/15
- LG Wuppertal, 24.05.2016 - 16 S 104/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1326
- ZMR 2016, 879
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1963 - VIII ZR 193/62
Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2016 - 16 S 104/15
Es entspricht, soweit ersichtlich, der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass es grundsätzlich zulässig ist, in Gewerberaummietverträgen formularvertraglich eine Verpflichtung des Mieters zum Abschluss von Versicherungsverträgen zu vereinbaren (BGH NJW 1964, 545; Haase, Mietvertragliche Begründung einer Versicherungsabschlusspflicht des Gewerberaummieters, WiB 1997, 1074; Bub, Gewerberaummietvertrag und AGB-Gesetz, NZM 1998, 789 (795)). - BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90
Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude
Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2016 - 16 S 104/15
Es ist die Eigenart der Versicherung für fremde Rechnung, dass die Versicherungsleistung gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 VVG dem Versicherten und nicht dem Versicherungsnehmer zusteht, im vorliegenden Falle also die durch Vandalismus entstandenen Schäden am Eigentum des Vermieters diesem zu ersetzen sind (lehrreich insoweit BGH, Urteil vom 12. Juni 1991 - XII ZR 17/90 -, juris, Rn. 13). - AG Solingen, 13.10.2015 - 12 C 34/15
Anspruch eines Vermieters auf Nebenkostennachzahlungen bei Veränderungen bzgl. …
Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2016 - 16 S 104/15
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 13.10.2015 (12 C 34/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.