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   LG Wuppertal, 24.06.2016 - 2 O 210/15   

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https://dejure.org/2016,23693
LG Wuppertal, 24.06.2016 - 2 O 210/15 (https://dejure.org/2016,23693)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24.06.2016 - 2 O 210/15 (https://dejure.org/2016,23693)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 2 O 210/15 (https://dejure.org/2016,23693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Anspruchs auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die geschenkten Grundstücke; Auskunftsanspruch und Wertermittlungsansprüche eines Erben gegenüber den Miterben hinsichtlich Informationsbedürfnisses

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsberechtigter -Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegen Beschenkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dreijährige Verjährung eines Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs des Erben gegenüber Miterben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 1/84

    Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.06.2016 - 2 O 210/15
    Die kurze Verjährungsfrist gilt nach BGH, NJW 1986, 1610 ff. auch gegenüber beschenkten Miterben.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2017 - 7 U 151/16

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei noch nicht festgestellter Abstammung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 24.06.2016 - 2 O 210/15 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Wuppertal (Az.: 2 O 210/15) vom 24.06.2016 "aufzuheben" und die Beklagten zu verurteilen, ergänzende Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 05.07.2007 in N verstorbenen M zum Zeitpunkt des Todes zu erteilen, und zwar durch die Vorlage eines notariellen Bestandsverzeichnisses über alle ergänzungspflichtigen Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat und über alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen gemäß § 2025 ff. BGB, die der Erblasser zu Lebzeiten an seine Abkömmlinge getätigt hat;.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 7 U 78/16

    Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen eines Abkömmlings bei nicht

    Die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB führt im vorliegenden Fall nicht dazu, den Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft des Erblassers hinauszuschieben (vgl. für den Fall der ebenfalls ausschließlich auf den Eintritt des Erbfalls abstellenden Regelung des § 2332 Abs. 2 a.F. in diesem Sinne: LG Wuppertal ErbR 2017, 176-177; MünchKomm/Lange BGB, 7. Auflage (2017), § 2332, Rn. 6; jurisPK-BGB-Birkenheier, 8. Auflage (2017), § 2332 Rn. 71; Horn ZErb 2016, 232-234; Ruby/Schindler, ZEV 2017, 29, 32; Große-Wilde MDR 2017, 494, 496; a.A. Gipp ZErb 2001, 169, 170).
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