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LG Wuppertal, 26.09.2016 - 16 T 128/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 16.12.2015 - 145 IN 574/15
- AG Wuppertal, 16.02.2016 - 145 IN 574/15
- AG Remscheid, 22.02.2016 - 7 C 132/15
- LG Wuppertal, 02.09.2016 - 16 T 126/16
- LG Wuppertal, 26.09.2016 - 16 T 128/16
- LG Wuppertal, 26.09.2016 - 16 T 126/16
- BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16
- LG Wuppertal - 16 T 126/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Neubrandenburg, 18.01.2000 - 21 IN 313/99
Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung
Auszug aus LG Wuppertal, 26.09.2016 - 16 T 128/16
Unabhängig von der Frage der Absonderungsberechtigung der beschließenden Gläubiger widerspricht ein die Unternehmenseinstellung bewirkender Beschluss der Gläubigerversammlung dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger und kann daher gemäß § 78 Abs. 1 InsO aufgehoben werden, wenn aufgrund einer vom Insolvenzgericht getroffenen wirtschaftlichen Prognose bei Fortführung des Unternehmens des Schuldners zumindest mit einer geringen Quote auf die Forderungen der Insolvenzgläubiger zu rechnen ist (AG Neubrandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 21 IN 313/99 -, juris;… a.A. Uhlenbruck/Knof InsO § 78 Rn. 11).Die grundsätzliche Bedeutung dieser Frage folgt daraus, dass insoweit ein uneinheitliches Meinungsbild in Rechtsprechung (AG Neubrandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 21 IN 313/99) und Literatur (…Uhlenbruck/Knof InsO § 78 Rn. 11) besteht und obergerichtliche Entscheidungen insoweit bislang nicht ergangen sind.
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung
Auszug aus LG Wuppertal, 26.09.2016 - 16 T 128/16
Allerdings ist ebenso anerkannt, dass die Vorschrift des § 133 BGB entsprechende Anwendung auf Prozesshandlungen (BGHZ 22, 269; BAG NJW 10, 956 Nr. 12) findet.