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LG Wuppertal, 26.10.2010 - 6 T 459/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer bevorrechtigten Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 850d Abs. 1 S. 2; BGB § 1609 Nr. 2
Voraussetzungen einer bevorrechtigten Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Solingen, 01.07.2010 - 7 M 3877/10
- LG Wuppertal, 26.10.2010 - 6 T 459/10
- BGH, 06.09.2012 - VII ZB 84/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02
Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
Auszug aus LG Wuppertal, 26.10.2010 - 6 T 459/10
Wegen der Kompetenzverteilung zwischen Erkenntnis- und Vollstreckungsgericht muss sich die Bevorrechtigung aus dem Vollstreckungstitel ergeben (vgl. für die Fälle der bevorzugten Pfändung gemäß § 850 f Abs. 2 ZPO: BGH NJW 2003, 515), somit auch aus einem Vergleich oder einer vollstreckbaren Urkunde (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 und 5 ZPO).