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   LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14   

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https://dejure.org/2015,50963
LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14 (https://dejure.org/2015,50963)
LG Zwickau, Entscheidung vom 07.10.2015 - 1 O 822/14 (https://dejure.org/2015,50963)
LG Zwickau, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 1 O 822/14 (https://dejure.org/2015,50963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Hersteller von Katadolon schuldet Patientin Auskunft über Medikament nach § 84 AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Hersteller von Katadolon schuldet Patientin Auskunft über Medikament nach § 84 AMG

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Akutes Leberversagen infolge Katadolon S long - Haftung des Pharmakonzerns wegen den Nebenwirkungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11

    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Einen Anspruch auf die Fertigung von Abschriften durch das Gericht gibt es ebenfalls nicht (vgl. vorstehende OLGe, jeweils a.a.O.; großzügiger: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012, 13 W 90/12; während BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11 gerade keine Drittakte sondern die Gerichtsakte betrifft; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Die beigezogenen Drittakten der behandelnden Ärzte und medizinischen Einrichtungen unterfallen schon nicht § 299 ZPO, da sie, anders als die von den Parteien eingereichten Urkunden und Unterlagen, nicht Bestandteil der Gerichtsakte werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2007, 14 W 22/07, Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006, 3 W 38/06, Rz. 2.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2004, 5 W 560/04; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Hamburg, 20.03.2007 - 14 W 22/07
    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Die beigezogenen Drittakten der behandelnden Ärzte und medizinischen Einrichtungen unterfallen schon nicht § 299 ZPO, da sie, anders als die von den Parteien eingereichten Urkunden und Unterlagen, nicht Bestandteil der Gerichtsakte werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2007, 14 W 22/07, Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006, 3 W 38/06, Rz. 2.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2004, 5 W 560/04; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 5 U 81/10

    Beginn der Verjährung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Dies ist prozessual ausreichend (vgl. hierzu: OLG Köln, Urteil vom 26.01.2011, 5 U 81/10, Rz. 31, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Einen Anspruch auf die Fertigung von Abschriften durch das Gericht gibt es ebenfalls nicht (vgl. vorstehende OLGe, jeweils a.a.O.; großzügiger: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012, 13 W 90/12; während BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11 gerade keine Drittakte sondern die Gerichtsakte betrifft; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 31.08.2004 - 5 W 560/04

    Voraussetzung einer Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen in

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Die beigezogenen Drittakten der behandelnden Ärzte und medizinischen Einrichtungen unterfallen schon nicht § 299 ZPO, da sie, anders als die von den Parteien eingereichten Urkunden und Unterlagen, nicht Bestandteil der Gerichtsakte werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2007, 14 W 22/07, Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2006, 3 W 38/06, Rz. 2.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2004, 5 W 560/04; jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 63/14

    Arzneimittelhaftung eines Anbieters eines Generikums mit dem Wirkstoff

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.05.2015, Az: VI ZR 63/14, Rnr. 11, zitiert nach Juris) muss derjenige, der nach § 84 a Abs. 1 Satz 1 AMG Auskunft begehrt, zunächst in einem ersten Schritt Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, die eine solche Annahme begründen.
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14
    Wurde ein Medikament ärztlich verordnet, spricht eine Vermutung dafür, dass der Patient das Medikament auch in genau der verordneten Art und Weise eingenommen hat a) Die Kammer hält es für geboten, den von dem Bundesgerichtshof entwickelten, mittlerweile gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz, wonach zugunsten des Geschädigten die Vermutung eines aufklärungs- und beratungsgerechten Verhalten streitet (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 280 BGB, Rnr. 39; BGH NJW 1992, 560, 562 re.Sp.; Zöller ZPO, vor 284 ZPO Rz. 29) auch auf Fälle der streitgegenständlichen Art entsprechend anzuwenden.
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