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   LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97   

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LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97 (https://dejure.org/1997,9070)
LG Zwickau, Entscheidung vom 11.06.1997 - 7 O 169/97 (https://dejure.org/1997,9070)
LG Zwickau, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 7 O 169/97 (https://dejure.org/1997,9070)
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  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Die darin enthaltene Klageerweiterung unterbricht die Verjährung, bezogen auf den Einreichungszeitpunkt (11.09.96), da die Mahnsache alsbald nach Widerspruch abgegeben und die Klageerweiterung gem. § 270 Abs. 3 ZPO demnächst - nach Bewilligung der Prozeßkostenhilfe - noch innerhalb des nächsten Verjährungseintritts (24.07.97) der Beklagten am 18.04.1997 förmlich zugestellt worden ist (Zöller, 3 zu § 693 ZPO , BGH NJW 1988, 1980 ).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Den aus der Entschließung zum Freitod darf wegen der schwer nachzuvollziehbaren, inneren Beweggründe gerade nicht ein Anschein dafür entnommen werden, daß ein Verschulden vorliegt oder-ausgeschlossen ist (BGHZ 100, 214 u. VersR 89, 729).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Die Beweislast für eine mangelnde Einsichtsfähigkeit liegt aber beim "Täter" (BGH VersR 89, 469 = NJW 980, 1612 u. VersR 90, 888 = NJW 90, 2387):,Denn anders als bei der Fahrlässigkeit, bei der nur bei grobem Verschulden die Interessen des Versicherers nicht berührt sind (Prölss, 6 zu § 61 VVG ) ist bei einer Vorsatztat der Versicherer von vornherein von der Leistung frei.
  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Die Beweislast für eine mangelnde Einsichtsfähigkeit liegt aber beim "Täter" (BGH VersR 89, 469 = NJW 980, 1612 u. VersR 90, 888 = NJW 90, 2387):,Denn anders als bei der Fahrlässigkeit, bei der nur bei grobem Verschulden die Interessen des Versicherers nicht berührt sind (Prölss, 6 zu § 61 VVG ) ist bei einer Vorsatztat der Versicherer von vornherein von der Leistung frei.
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 43/88

    Leistungsfreiheit einer Versicherung bei Selbstmord des Versicherten -

    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Den aus der Entschließung zum Freitod darf wegen der schwer nachzuvollziehbaren, inneren Beweggründe gerade nicht ein Anschein dafür entnommen werden, daß ein Verschulden vorliegt oder-ausgeschlossen ist (BGHZ 100, 214 u. VersR 89, 729).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1986 - 4 U 209/85

    Mahnbescheid; Ausschlußfrist; Widerspruchseinlegung; Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Die Zustellung des Mahnbescheid am 14.10.1996 unterbricht zum ersten Mal die Verjährung, bezogen auf den 11.09.1996 (§ 693 Abs. 2 ZPO ) und wirkt materiell rechtlich für die gerichtliche Geltendmachung nach § 12 Abs. 3 VVG (Düss. NJW-RR 86, 1413, Hamm VersR 71, 459).
  • LG Koblenz, 17.09.1970 - 1 O 312/69
    Auszug aus LG Zwickau, 11.06.1997 - 7 O 169/97
    Die Zustellung des Mahnbescheid am 14.10.1996 unterbricht zum ersten Mal die Verjährung, bezogen auf den 11.09.1996 (§ 693 Abs. 2 ZPO ) und wirkt materiell rechtlich für die gerichtliche Geltendmachung nach § 12 Abs. 3 VVG (Düss. NJW-RR 86, 1413, Hamm VersR 71, 459).
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