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   LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18   

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https://dejure.org/2018,22330
LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18 (https://dejure.org/2018,22330)
LG Zwickau, Entscheidung vom 13.07.2018 - 6 S 14/18 (https://dejure.org/2018,22330)
LG Zwickau, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 6 S 14/18 (https://dejure.org/2018,22330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    Unfallregulierung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Internetangebote

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Hohenstein-Ernstthal, 20.12.2017 - 4 C 540/17
    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Zivilgericht Aktenzeichen: 6 S 14/18 Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, 4 C 540/17 Verkündet am: 13.07.2018 JS'in Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    unter Abänderung des Endurteils des Amtsgerichts Hohenstein-Ernsithal vom 20.12.2017, Az: 4 C 540/17, wird die Klage abgewiesen.

  • OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12

    Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Das Berufungsgericht schließt sich insoweit der Ansicht des OLG Dresden im Urteil vom 18.07.2012, Az: 7 U 269/12, (Vorinstanz: LG äwickau, Az: 1 O 609/10) an.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Denn allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, genügt nicht, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage begründen zu können (vgl. hierzu BGH, MDR 2011, 722 158 Soweit sich die Beklagte auf vorgelegte "Alternativangebote" aus dem Internet bezieht, hierzu 3 Screenshots vorlegt und unter Beweisangebot Sachverständigengutachten behauptet, dass der Klägerin hätte problemlos ein Fahrzeug zu den dort ausgewiesenen Preisen zur Verfügung gestellt werden können, werden damit keine konkreten Mängel der bei der Schätzung verwandten Schwacke-Liste aufgezeigt.
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Die Eignung von bei der Schadensschätzung herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass gelten gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. hierzu BCH, VersR 2011, 1026 ff.; BGH, MDR 2011, 250 ff.; BGH MDR 2010, 860 ff.).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH bedeutet verkehrssichere Ausstattung eines Mietwagens nicht, dass für eine solche Ausstattung nicht auch eine besondere Vergütung verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2013, Az: VI ZR 245/11, - zitiert nach Juris RN 25).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 29/09

    Grabmalwerbung

    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Die Eignung von bei der Schadensschätzung herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass gelten gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. hierzu BCH, VersR 2011, 1026 ff.; BGH, MDR 2011, 250 ff.; BGH MDR 2010, 860 ff.).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus LG Zwickau, 13.07.2018 - 6 S 14/18
    Die Eignung von bei der Schadensschätzung herangezogenen Listen oder Tabellen bedarf dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass gelten gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. hierzu BCH, VersR 2011, 1026 ff.; BGH, MDR 2011, 250 ff.; BGH MDR 2010, 860 ff.).
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