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   LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03   

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LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03 (https://dejure.org/2003,18320)
LG Zwickau, Entscheidung vom 24.06.2003 - 6 S 67/03 (https://dejure.org/2003,18320)
LG Zwickau, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 6 S 67/03 (https://dejure.org/2003,18320)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 585
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 10/94

    "Unfallersatzwagen-Tarife"; Anspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus LG Zwickau, 24.06.2003 - 6 S 67/03
    Darüber hinaus ist fraglich, ob das Verhalten der Versicherung, welche dem Kläger die vollständige Freistellung der Mietwagenkosten in Aussicht stellt und sich damit in Widerspruch zu ihrer eigenen, offen bekundeten Rechtsauffassung stellt, die Mitwagenkosten seien insgesamt nicht objektiv erforderlich gewesen, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt (vgl. BGH MDR 1996, 1123).
  • LG Karlsruhe, 23.11.2005 - 1 S 3/05

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten bei Anmietung

    Anders als in dem vom Landgericht Zwickau (NZV 2003, 585 ff.) entschiedenen Fall konnte damit auf die in § 250 BGB vorgesehene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht verzichtet werden.
  • LG Karlsruhe, 28.10.2005 - 1 S 17/05

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallersatztarif und Erkundigungspflicht

    Anders als in dem vom Landgericht Zwickau (NZV 2003, 585 ff.) entschiedenen Fall konnte damit auf die in § 250 BGB vorgesehene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht verzichtet werden.
  • OLG Schleswig, 09.03.2010 - 1 Verg 4/09

    Aufhebung der Ausschreibung wegen in der Sphäre des Auftraggebers liegender

    a) Der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben allerdings unter Hinweis auf ihre bisherige Rechtsprechung ausgeführt, dass der Auftraggeber selbst nach einer rechtswidrigen Aufhebung der Ausschreibung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung und damit durch einen Vertragsschluss zu Ende zu führen (EuGH, VergabeR 2002, 361 ff.; BGH, VergabeR 2003, 313 ff.; Pooth, NZV 2003, 168; OLG Frankfurt VergabeR 2006, 131; Scharen, NZV 2003, 585, 588).
  • LG Konstanz, 13.10.2004 - 11 S 59/04
    Zu Recht hat das Amtsgericht auch entschieden, dass sich der Kläger als Geschädigter nicht auf einen Freistellungsanspruch verweisen lassen muss (vgl. hierzu Landgericht Zwickau NZV 2003, 585 [LG Zwickau 24.06.2003 - 6 S 67/03] ).
  • AG Stockach, 31.03.2004 - 1 C 175/03
    Danach hat der Kläger den zuerkannten Anspruch als Zahlungsanspruch; er muss sich nicht auf einen Freistellungsanspruch verweisen lassen ( LG Zwickau NZV 2003, 585 [LG Zwickau 24.06.2003 - 6 S 67/03] ).
  • AG Stollberg, 27.10.2003 - 3 C 571/03
    Der Kläger ist unabhängig von einem erfolgten Begleichen der an ihn gerichteten Rechnung des Mietwagenunternehmens aktivlegitimiert und befugt, die Zahlung an sich selbst zu verlangen (vgl. hierzu etwa LG Chemnitz, Urteil vom 28.11.2002, 6 S 2076/02; LG Zwickau, Urteil vom 24.06.2003, 6 S 67/03) .
  • AG Ludwigshafen, 15.08.2011 - 2g C 281/10
    Ein Unfallgeschädigter kann die Bereitstellung des Mietwagenschadensersatzesentgeltes verlangen und muss sich nicht auf den Freistellungsanspruch gegenüber der Autovermietung verweisen lassen (LG Zwickau, Urteil vom 24.06.2003 - 6 S 67/03, zitiert nach juris).
  • AG Coburg, 27.04.2005 - 12 C 2039/04

    Schadengutachten - AG Coburg zu Sachverständigenhonoraren

    Der Schaden der Klägerin ist bereits durch die Belastung mit der Verbindlichkeit aus dem Vertrag entstanden, ohne dass es einer gesonderten Vermögenseinbuße beim Geschädigten bedarf (vgl. LG Zwickau, AZ: 6 S 67/03).
  • AG Chemnitz, 23.04.2004 - 16 C 303/03
    Dieses Unterlassen wirkt sich aber vorliegend nicht aus, da die bei der Autounion Vermietungs- GmbH angefallenen Mietwagenkosten innerhalb des üblichen Rahmens für Unfallersatztarife zum UnfallZeitpunkt lagen (vgl. hierzu auch LG Zwickau, Urteil vom 24.06.2003 zum AZ: 6 S 67/03).
  • AG Chemnitz, 26.02.2004 - 21 C 1532/03
    Er kann daher in jedem Fall die Zahlung des erforderlichen Betrages an sich verlangen (so auch LG Chemnitz, Urt.v. 19.12.2003, 6 S 143/03; LG Zwickau, Urt.v. 24.6.2003, 6 S 67/03; AG Chemnitz, Urt. 16.2.2004, 19 C 1517/03).
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