Rechtsprechung
LG Zwickau, 27.05.2005 - 6 S 159/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entfernung einer an der Balkonaußenwand angebrachten Parabolantenne durch den Mieter; Abwägung des Grundrechtes der Informationsfreiheit des Mieters mit dem Eigentumsschutz des Vermieters; Verfügbarkeit eines Breitbandkabelnetzanschlusses als sachbezogener ...
Verfahrensgang
- AG Zwickau, 11.06.2004 - 2 C 627/04
- LG Zwickau, 27.05.2005 - 6 S 159/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 42/03
Keine Verletzung eines Mieters türkischer Herkunft in seinen Grundrechten durch …
Auszug aus LG Zwickau, 27.05.2005 - 6 S 159/04
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Nichtannahmebeschluss vom 17. März 2005, Az: 1 BvR 42/03 ) gewährleistet die Informationsfreiheit die Zugänglichkeit zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze, sichert hingegen nicht die Kostenlosigkeit des Informationszugangs. - BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00
Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von …
Auszug aus LG Zwickau, 27.05.2005 - 6 S 159/04
Das Grundrecht der Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz gewährleistet nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten; Hörfunk- und Fernsehsendungen gehören zu diesen Informationsquellen; die Einrichtung einer Parabolantenne, die den Empfang von Rundfunkprogrammen ermöglicht, welche über Satellit ausgestrahlt werden, ist von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt (vgl. BVerfG WuM 2005, 235 -237 mit weiteren Nachweisen). - OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91
Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer …
Auszug aus LG Zwickau, 27.05.2005 - 6 S 159/04
Das Bundesverfassungsgericht hat in der oben genannten Entscheidung festgelegt, dass es Aufgabe der Fachgerichte ist, der Bedeutung der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des Zivilrechtes Rechnung zu tragen und das so der vom OEG Frankfurt (NJW 1992, 2490, 2491 f.) aufgestellte Grundsatz zur rechtlichen Behandlung zur Anbringung von Parabolantennen in Mietwohnungen nicht zu beanstanden ist, der da sagt, der Vermieter müsse die Zustimmung zur Errichtung einer Parabolantenne regelmäßig erteilen, wenn er keinen Anschluss bereitstellt, wie umgekehrt bei Verfügbarkeit eines solchen Anschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist.