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   LG Augsburg, 02.08.2018 - 101 O 4958/13   

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https://dejure.org/2018,22649
LG Augsburg, 02.08.2018 - 101 O 4958/13 (https://dejure.org/2018,22649)
LG Augsburg, Entscheidung vom 02.08.2018 - 101 O 4958/13 (https://dejure.org/2018,22649)
LG Augsburg, Entscheidung vom 02. August 2018 - 101 O 4958/13 (https://dejure.org/2018,22649)
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Kurzfassungen/Presse (8)

  • spiegel.de (Pressebericht, 02.08.2018)

    Ursula Herrmann: Bruder gewinnt Schmerzensgeldprozess

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.06.2016)

    Fall Ursula Herrmann: Über Umwege zum Wiederaufnahmeverfahren?

  • focus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.06.2016)

    Schmerzensgeldprozess um Entführung von Ursula Herrmann

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.06.2016)

    Erneute Verhandlung nach 35 Jahren: Die Suche nach dem richtigen Täter

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.09.2017)

    Entführtes Kind: Anwalt fordert neues Gutachten im Fall Ursula Herrmann

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.09.2017)

    Nach 36 Jahren: Gericht untersucht Fall Ursula Herrmann

  • stern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.02.2018)

    Werner Mazurek sitzt seit zehn Jahren in Haft - für eine Tat, die er nicht begangen haben will

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2018)

    Ursula Herrmann: Verurteilter bestreitet Täterschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 31.03.2020 - 24 U 3186/18

    Erkrankung, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz, Schmerzensgeld,

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 02.08.2018, Az. 101 O 4958/13, abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Mit dem angegriffenen Urteil vom 02.08.2018, Az. 101 O 4958/13, dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten zugestellt am 09.08.2018, sprach das Landgericht dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 EUR zu und wies die (auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 20.000,00 EUR gerichtete) Klage im Übrigen ab.

    Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 02.08.2018, Az. 101 O 4958/13, wird aufgehoben und an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

    hilfsweise: Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 02.08.2018, Az. 101 O 4958/13, wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

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