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   LG Berlin, 27.08.2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18   

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https://dejure.org/2018,25668
LG Berlin, 27.08.2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18 (https://dejure.org/2018,25668)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18 (https://dejure.org/2018,25668)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2018 - (540 Ks) 251 js 52/16 (4/18), 540 Ks 4/18 (https://dejure.org/2018,25668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Besorgnis der Befangenheit, Zwischenentscheidung, aufgehobene Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des Mordes nach tödlichem Unfall bei einem mutmaßlichen Straßenrennen auf dem Kurfürstendamm ausgesetzt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    2. Durchgang im Berliner-Kudamm-Raser-Fall vorerst geplatzt: Besorgnis der Befangenheit der Kammer begründet

  • zeit.de (Pressemeldung, 28.08.2018)

    Prozess um Raser vom Ku'damm geplatzt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsantrag erfolgreich: Richter im Ku'damm-Raser-Prozess abgelehnt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger bzw. verständiger Angeklagter (BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 23, Rdz. 11).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Auszug aus LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
    Das Landgericht Berlin - 535 Ks 8/16 - hat die Angeklagten am 27. Februar 2017 jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus LG Berlin, 27.08.2018 - 540 Ks 4/18
    Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 - das angefochtene Urteil vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, .an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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