Rechtsprechung
LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 395/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Stornogebühr für stornierte oder nicht angetretene Flüge
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Airline darf keine Stornogebühr verlangen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fluggesellschaft darf keine Stornogebühr verlangen - Fluggesellschaft gesetzlich zur Möglichkeit der Flugstornierung verpflichtet
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.11.2011 - 15 O 395/10
- KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
- BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14
- EuGH, 06.07.2017 - C-290/16
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 12.08.2014 - 5 U 2/12
Bearbeitungsentgelt von 25,00 EUR bei Flugstornierung unzulässig
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. November 2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 395/10 - wird zurückgewiesen. - BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
Darüber hinaus hat das Landgericht dem Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Ersatz pauschaler Abmahnkosten in Höhe von 200 EUR zuerkannt (LG Berlin, DAR 2012, 264). - LG Köln, 30.10.2013 - 26 O 211/13
Drosselung von Internet-Flatrates
Da sich das Klageziel nicht lediglich aus der Antragsfassung, sondern gleichzeitig aus der diesbezüglich vorgetragenen Begründung ergibt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 31), kann der Unterlassungsantrag entgegen der von der Beklagten mit Schriftsatz vom 02.10.2013 vertretenen Auffassung unabhängig von der Art der Bewerbung und preislichen Gestaltung formuliert werden. - LG Köln, 05.06.2013 - 26 O 481/12
Fluggesellschaft darf kein Bearbeitungsentgelt für Erstattungen erheben
Im Übrigen ergibt sich das Klageziel nicht lediglich aus der Antragsfassung, sondern gleichzeitig aus der diesbezüglich vorgetragenen Begründung (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 31).Zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts gehört, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, ohne dafür ein besonderes Entgelt verlangen zu können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011 - 15 O 395/10, zitiert nach juris, Rn. 43).