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   LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83   

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https://dejure.org/2017,9414
LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83 (https://dejure.org/2017,9414)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2017 - 5 O 487/83 (https://dejure.org/2017,9414)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2017 - 5 O 487/83 (https://dejure.org/2017,9414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil im "ewigen" Arag-Prozess: 3,5 Millionen Euro Ausgleich nach 34 Jahren Rechtsstreit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    ARAG-Prozess

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2016)

    Streit um Erbe von ARAG-Gründer: 33 Jahre Prozess - und kein Ende in Sicht

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.04.2017)

    Urteil im ARAG-Prozess in Sicht: 34 Jahre Streit ums Erbe

  • wz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.10.2016)

    Streit um Millionenerbe beschäftigt seit 33 Jahren die Justiz

  • rp-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.09.2016)

    Seit 33 Jahren: Längster Prozess Düsseldorfs geht bald weiter

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Paul-Otto Faßbender

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 20.03.1997 - 19 U 156/96
    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Erforderlich ist im Übrigen, dass die Bestimmung durch den Dritten in einem deutlichen Gegensatz zum Willen des Erblassers steht, keine hinreichenden Gründe für eine Abweichung vorhanden sind und der Spielraum überschritten wird, den der Erblasser dem Dritten durch die Ermessensentscheidung einräumen wollte (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.3.1997, 19 U 156/96, eingestellt in juris).

    Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen einer offenbaren Unbilligkeit ist der klagende Miterbe, der sich darauf beruft (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.3.1997, 19 U 156/96; Bamberger/Roth-Lohmann, Stand 1.11.2016, § 2048 BGB, Rdnr. 9).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Die vom Sachverständigen Dr. C gewählte Methode begegnet keinen Bedenken, denn die Ertragswertmethode ist als eine geeignete Methode der Unternehmensbewertung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.1.2016, II ZB 25/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2011, 26 W 2/06 mit weiteren Nachweisen, beide eingestellt in juris).

    Ein mathematisch exakter oder wahrer Unternehmenswert kann durch gerichtliche Gutachten in der Regel nicht festgestellt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. April 2011, 26 W 2/06 (AktE), eingestellt in juris).

  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70

    Bewertung eines Unternehmens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Hierzu hat der Sachverständige ausgeführt, dass zukünftige Entwicklungen bei der Unternehmensbewertung nur insoweit zu berücksichtigen seien, als ihre Grundlagen am Stichtag dem zu bewertenden Unternehmen immanent und dem Insider bekannt bzw. für diesen zu erwarten gewesen seien (sog. Wurzeltheorie, vgl. BGH, Beschluss vom 17.1.1973, IV ZR 142/70, eingestellt in juris).

    Dies korrespondiert im Übrigen auch mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seinem vom Beklagten zitierten Urteil vom 17.1.1973 (Aktenzeichen IV ZR 142/70, eingestellt in juris), wonach bei der Bewertung von Handelsunternehmen keine einhellig gebilligte Bewertungsmethode existiere (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.3.1978, II ZR 142/76).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 3/11

    Maßgeblicher Unternehmenswert im Spruchverfahren; Berücksichtigung neuerer und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Damit geht es nicht um die durch das vom Beklagten zitierte Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2011 (Aktenzeichen: 26 W 3/11(AktE), eingestellt in juris) angeprangerte rückwirkende Geltung neuerer Bewertungsstandards.
  • BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14

    Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Die vom Sachverständigen Dr. C gewählte Methode begegnet keinen Bedenken, denn die Ertragswertmethode ist als eine geeignete Methode der Unternehmensbewertung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.1.2016, II ZB 25/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2011, 26 W 2/06 mit weiteren Nachweisen, beide eingestellt in juris).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Dies korrespondiert im Übrigen auch mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in seinem vom Beklagten zitierten Urteil vom 17.1.1973 (Aktenzeichen IV ZR 142/70, eingestellt in juris), wonach bei der Bewertung von Handelsunternehmen keine einhellig gebilligte Bewertungsmethode existiere (vgl. auch BGH, Urteil vom 13.3.1978, II ZR 142/76).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13

    Inhalt des Auseinandersetzungsanspruchs unter Miterben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Stehen einer endgültigen Auseinandersetzung keine der in den §§ 2043 bis 2046 BGB genannten Hindernisse mehr entgegen, so können die Miterben die Zustimmung zu einem Teilungsplan und zu dessen Vollzug verlangen, wenn dieser die Auseinandersetzung des gesamten noch vorhandenen Nachlasses erschöpfend regelt und inhaltlich etwaigen Vereinbarungen der Miterben, hilfsweise wirksamen Teilungsanordnungen des Erblassers sowie den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen entspricht (vgl. etwa Urteil des OLG Hamm vom 26.2.2015, 10 U 18/13, eingestellt in juris).
  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Die Sachdienlichkeit fehlt also nur bei der Einführung völlig neuen Prozessstoffs (BGH, Urteil vom 13.4.2011, XII ZR 110/09, eingestellt in juris).
  • OLG Naumburg, 13.07.2007 - 10 U 14/07

    Keine Wahrung der Textform durch Speichermöglichkeit einer im Internet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Diese sind ein aliud und kein minus und können nur mit weiteren Hilfsanträge geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2007, 10 U 14/07, eingestellt in juris; Staudinger-Löhnig, Neubearbeitung 2016, § 2042 BGB, Rdnr. 50).
  • BGH, 25.09.1964 - V ZR 202/61
    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83
    Verfahrensrechtlich sind die Erben wie Rechtsnachfolger des Testamentsvollstreckers im Sinne von § 239 ZPO zu behandeln (BGH, Urteil vom 25.9.1964, V ZR 202/61; Staudinger-Reimann, Neubearbeitung 2016, § 2213 BGB, Rdnr. 10).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 7 U 67/17

    Übertragung von Unternehmensanteilen unter Miterben

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 05.04.2017 (5 O 487/83) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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