Rechtsprechung
LG Hamburg, 15.12.2009 - 316 S 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
In der Wohnung zu duldende Trittschallbelastng
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zur Beseitigung einer von im Flur einer Obergeschosswohnung ausgehenden Trittschallbelastung von mehr als 63 Dezibel
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Schuhe ausziehen bei nicht ausreichender Trittschalldämpfung
- rabüro.de
Zum Anspruch des Mieters auf Beseitigung der Lärmbelästigung durch Benutzung von Schuhen mit harten Absätzen in der Nachbarwohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lärmbeläsigung: Schuhe ausziehen zumutbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
High-Heels haben in der Wohnung nichts zu suchen!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Harte Tritte - Streit um Lärmbelästigung durch "Hackenschuhe" in Wohneigentumsanlage
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Lärmbelästigung durch High Heels
- blog.de (Kurzinformation)
Mieter müssen bei unzumutbarer Lärmbelästigung notfalls Schuhe ausziehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
High-Heel-Verbot in der Mietwohnung - Hochhackige Schuhe an der Wohnungstür ausziehen!
Besprechungen u.ä. (2)
- rechtsindex.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Geräusche aus der Nachbarwohnung - Viel Lärm um den Lärm
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dürfen Wohnungseigentümer in ihrer Wohnung High Heels tragen? (IMR 2010, 198)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 12.12.2008 - 818 C 136/06
- LG Hamburg, 15.12.2009 - 316 S 14/09
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 605
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.2009 - VIII ZR 131/08
Ungenügender Trittschallschutz in einer Wohnung als Mietmangel; Vorliegen eines …
Auszug aus LG Hamburg, 15.12.2009 - 316 S 14/09
Bei einem Austausch des Fußbodenbelags in der Oberwohnung, sei es durch den Vermieter selbst, sei es durch einen anderen Sondereigentümer, kann der Mieter nicht erwarten, dass die Maßnahme so durchgeführt wird, dass der Trittschallschutz anschließend den höheren Anforderungen der zur Zeit des Austauschs geltenden DIN-Normen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2009, VIII ZR 131/08, NJW 2009, 2441).
- LG Frankfurt/Oder, 28.05.2010 - 6a S 126/09
Außenbriefkasten ist keine Vermieterpflicht!
Hierbei wird generell auf den Ausstattungsstandard zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (BGH NJW 2004, 3174; NZM 2005, 60; GE 2006, 967; NZM 206, 582) und hinsichtlich des Gebäudes auf die zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung geltenden Maßstäbe abgestellt (BGH NZM 2005, 60; NZM 2006, 582, 583; NJW 2009, 2441; LG Hamburg WuM 2010, 147).