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   LG Köln, 14.08.2018 - 5 O 248/17   

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https://dejure.org/2018,26259
LG Köln, 14.08.2018 - 5 O 248/17 (https://dejure.org/2018,26259)
LG Köln, Entscheidung vom 14.08.2018 - 5 O 248/17 (https://dejure.org/2018,26259)
LG Köln, Entscheidung vom 14. August 2018 - 5 O 248/17 (https://dejure.org/2018,26259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Freispruch nach fast fünfjähriger U-Haft: 22.800 Euro Entschädigung nach dem StrEG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für eine 58 Monate dauernde Untersuchungshaft

  • spiegel.de (Pressemeldung, 31.08.2018)

    Fünf Jahre U-Haft - Gericht lehnt 400.000 Euro Entschädigung ab

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    400.000 Euro Haftentschädigung für fünf Jahre U-Haft?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geringe Haftentschädigung für fünf Jahre zu Unrecht in U-Haft

  • archive.org PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wilfried K. ./. Land NRW

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 10.01.2013 - 111 Ks 1/12

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes auf der Grundlage von Indizien

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2018 - 5 O 248/17
    Nach den Feststellungen des freisprechenden Urteils vom 10.01.2013 - 111 Ks 1/12- ist der Kläger für die vorläufige Festnahme und die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen (S. 11 des Urteils v. 10.01.2013).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2018 - 5 O 248/17
    Daneben fehlte es am erforderlichen Verschulden, denn jedenfalls hat ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht (große Strafkammer des Landgerichts) die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen (st. RSpr., vgl. nur BGH, Urteil vom 04. November 2010 - III ZR 32/10 -, BGHZ 187, 286-304, Rn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus LG Köln, 14.08.2018 - 5 O 248/17
    Auch diese darf aber nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Einleitung der Ermittlungen gegen den Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (BGH, Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86 -, juris), wovon vorliegend keine Rede sein kann, insbesondere da nicht ersichtlich ist, dass die Einleitung des Verfahrens und die weiteren Entscheidungen bis zur Anklageerhebung ausschließlich auf das später als nicht verwertbar erkannte Beweismittel gestützt wurden.
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