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   LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15   

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LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15 (https://dejure.org/2017,18688)
LG Münster, Entscheidung vom 09.06.2017 - 8 KLs 5/15 (https://dejure.org/2017,18688)
LG Münster, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 8 KLs 5/15 (https://dejure.org/2017,18688)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Parteiverrat, wenn der Rechtsanwalt gegen die ausdrückliche Weisung des Mandanten handelt?

  • ibo-oldenburg.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen schweren Parteiverrats

  • wn.de (Pressebericht, 09.06.2017)

    Jurist zu Bewährungsstrafe verurteilt: Anwalt hat gegen Interessen von Mandanten gehandelt

  • nwzonline.de (Pressebericht, 09.06.2017)

    Ex-Bevollmächtiger Stüer im Oldenburger Bahnstreit wegen schweren Parteiverrats verurteilt

  • nwzonline.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.02.2017)

    Nach Lärmschutz-Streit: Ex-Anwalt der Stadt Oldenburg in Münster vor Gericht

  • nwzonline.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.03.2017)

    10 Termine im Prozess gegen Stüer

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses (RA Dr. Philipp Fölsing; HRRS 5/2019, S. 165-170)

  • rechtsanwalt-dr-fruehauf.de (Entscheidungsbesprechung und Sitzungsbericht)

    14 Monate Freiheitsstrafe wegen schweren Parteiverrats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Nach anderer Auffassung ist maßgeblich nicht, welches Verhalten tatsächlich ("objektiv") im Interesse der Partei liegt, sondern welches Ziel diese selbst verfolgt wissen will (BGHSt 5, 301 [307] = NJW 1954, 726; KG, NStZ 2006, 688; Gillmeister, § 356 Rn 59).

    Das Interesse bestimmt sich danach nach dem Inhalt und Umfang des Vertrauens, das dem Rechtsanwalt mit dem Auftrag in Bezug auf die rechtliche Auswertung eines Sachverhalts entgegengebracht wird (BGHSt 5, 301 [307] = NJW 1954, 726; BGHSt 15, 333 [334]).

    Hierbei werden bisweilen Einschränkungen dergestalt vorgenommen, dass eine allgemeine Entbindung von der Treuepflicht unwirksam wäre, weil die Vorschrift des § 356 StGB (ebenso wie die maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen (§ 43a IV BRAO) das Ansehen des Anwaltsstandes als eines wichtigen Organes der Rechtspflege wahren soll (BGHSt 5, 301 [307]) = NJW 1954, 726), dass das Einverständnis der Parteien nur bei vollständiger Aufhebung des Interessengegensatzes einer Pflichtwidrigkeit entgegenstehe (BGHSt 15, 333 [337]) oder dass auf Grund des von der Partei subjektiv verfolgten Ziels ein pflichtwidriges Handeln dann entfällt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwaltes keinem seiner Mandanten zum Nachteil gereichen kann (KG, NStZ 2006, 688, wo nach einer die objektive Interessenlage einbeziehenden Prüfung ein Nachteil verneint wird).

  • KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05

    Parteiverrat: Vertretung des Täters und seines Opfers durch denselben

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Nach anderer Auffassung ist maßgeblich nicht, welches Verhalten tatsächlich ("objektiv") im Interesse der Partei liegt, sondern welches Ziel diese selbst verfolgt wissen will (BGHSt 5, 301 [307] = NJW 1954, 726; KG, NStZ 2006, 688; Gillmeister, § 356 Rn 59).

    Hierbei werden bisweilen Einschränkungen dergestalt vorgenommen, dass eine allgemeine Entbindung von der Treuepflicht unwirksam wäre, weil die Vorschrift des § 356 StGB (ebenso wie die maßgeblichen berufsrechtlichen Bestimmungen (§ 43a IV BRAO) das Ansehen des Anwaltsstandes als eines wichtigen Organes der Rechtspflege wahren soll (BGHSt 5, 301 [307]) = NJW 1954, 726), dass das Einverständnis der Parteien nur bei vollständiger Aufhebung des Interessengegensatzes einer Pflichtwidrigkeit entgegenstehe (BGHSt 15, 333 [337]) oder dass auf Grund des von der Partei subjektiv verfolgten Ziels ein pflichtwidriges Handeln dann entfällt, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwaltes keinem seiner Mandanten zum Nachteil gereichen kann (KG, NStZ 2006, 688, wo nach einer die objektive Interessenlage einbeziehenden Prüfung ein Nachteil verneint wird).

  • BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99

    Parteiverrat; faktischer Geschäftsführer; Parteibegriff iSv § 356; Handeln des

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    (1) Nachteilsbegriff "Nachteil" im Sinne des § 356 II StGB ist jede Verschlechterung der Rechts- oder Prozesslage (Fischer, a.a.O., § 356 Rn. 15 unter Hinweis auf BGHSt 45, 148/156), ein (sicher vorhergesehener) Rechts- oder Prozessverlust wird nicht vorausgesetzt.

    Dies setzt ein gemeinsames "Schädigungsbewusstsein" voraus (BGH, Urt. v. 21. Juli 1999, Az.: 2 StR 24/99 -juris Rn. 20).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Eine "Erledigung" wird im Verwaltungsprozess dann angenommen, wenn ein nach Klageergebung eingetretenes Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb "gegenstandslos" geworden ist (siehe nur BVerwG NVwZ 2001, 1286).

    Im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung hätte nach herrschender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung - anders als im Zivilprozess - eine Sachprüfung nicht mehr stattgefunden (siehe nur BVerwG NVwZ 2001, 1286) und auch bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 II VwGO) besteht keine Veranlassung mehr, höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen zu beantworten (BVerwGE 46, 215/218).

  • BGH, 16.02.2017 - IX ZR 165/16

    Rechtsanwaltsvertrag: Vergütungsanspruch des Revisionsanwalts bei

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Der Angeklagte ging dabei zwar noch zutreffend davon aus, dass er einer - von ihm für unsinnig gehaltenen - Weisung, eine streitige Entscheidung über Befahrensbeschränkungen herbeizuführen, nicht gegen seine Überzeugung nachkommen musste (vgl. zuletzt: BGH, Versäumnisurteil vom 16. Februar 2017, Az.: IX ZR 165/16 - juris Rn. 17).

    Der Rechtsanwalt und seine Organstellung werden dadurch geschützt, dass der Rechtsanwalt befugt (und ggf. sogar gehalten) ist, das Mandat bei einem unüberbrückbaren Gegensatz zwischen "subjektivem" und "objektivem Mandanteninteresse" niederzulegen (nach BGH, Versäumnisurteil vom 16. Februar 2017, Az.: IX ZR 165/16 -juris Rn. 17 sogar, ohne Schadensersatzansprüche fürchten zu müssen).

  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Die Kammer legt zu Grunde, dass der Angeklagte davon ausging, dass durch den "Oldenburger Bahnvergleich" alle -also auch die nicht klagenden - Oldenburger Bahnanlieger durch den (insoweit als Vertrag zu Gunsten Dritter aufzufassenden) Vergleich unmittelbar in den Genuss vorgezogenen, interimistischen Schallschutzes (wenn auch unter Abzug fiktiver Schallschutzwände) kommen würden, wohingegen die Rechtskraft eines streitigen Urteils zunächst nur zu Gunsten der am Prozess beteiligten Privatkläger wirken würde (hierzu und zu den Ausnahmen: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2012, Az.: 9 VR 6.12 - juris Rn. 10 ff.), wohingegen die nicht klagenden Begünstigten allenfalls durch einen auf ein solches Urteil ergehenden Planergänzungsbeschluss reflexartig (mittelbar) hätten begünstigt werden können (siehe unter Rn. 275, wie es im Folgenden auch geschehen ist, siehe unter Rn. 227).

    Zwar wirkt die Rechtskraft des Urteils auch im Planfeststellungsrecht grundsätzlich nur zu Gunsten und zu Lasten der am Prozess Beteiligten (hierzu und zu den Ausnahmen: BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2012, Az.: 9 VR 6.12 - juris Rn. 10 ff.).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Ein Anspruch des Klägers zu 11) [Anm: des Klägers #KL9] auf Lärmsanierung ist derzeit in keiner Weise ersichtlich, da sein Anwesen nicht im Einwirkungsbereich der auszubauenden Bahnstrecke liegt." Soweit es in dem Hinweis heißt, die Kläger hätten "wohl lediglich einen Anspruch auf Lärmsanierung" ist zu erläutern, dass sich der Begriff der Lärmsanierung - auch wenn er entsprechende Assoziationen erwecken mag - nicht auf "Sanierungsmaßnahmen" am Haus (also Maßnahmen des passiven Lärmschutzes) beschränkt, sondern Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes umfasst (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 9. Februar 1995, Az.: 4 C 26/93 - juris Rn. 20 ff. sowie § 1 der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen" vom 7. März 2005).

    Soweit es dort heißt, die Kläger hätten "wohl lediglich einen Anspruch auf Lärmsanierung", ist zu erläutern, dass sich der Begriff der Lärmsanierung - auch wenn er entsprechende Assoziationen erwecken mag - nicht auf "Sanierungsmaßnahmen" am Haus (also Maßnahmen des passiven Lärmschutzes) beschränkt, sondern Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes umfasst (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 9. Februar 1995, Az.: 4 C 26/93 - juris Rn. 20 ff. sowie § 1 der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen" vom 7. März 2005).

  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Die Kammer weist vorsorglich darauf hin, dass Herr Rechtsanwalt #DB 2 nicht als Zeuge vernommen werden konnte, da er von der DB-Netz AG nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden worden war und sich demgemäß auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berief (zu dessen Reichweite: BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014, Az.: StB 8/13 - juris Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Mehr als den ihnen zuerkannten Anspruch auf passiven Schallschutz nach der 24. BImSchV könnten die Kläger auch im Wege eines Planergänzungsanspruchs nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1999, Az. 11 A 50.97, juris, Rn. 48).
  • BVerwG, 15.11.2013 - 9 B 37.13

    Zumutbarkeit der Beeinträchtigung des Grundstücks durch den Bau einer Rampe

    Auszug aus LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15
    Ein Streitwert von 15.000,00 je betroffenen Eigenheimgrundstück entspricht im Übrigen auch der Handhabung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Urt. v. 24. November 2010, Az.: 9 A 13/09 - juris Rn. 84, dort als "ständige Praxis" bezeichnet; Beschluss vom 15. November 2013 - 9 B 37/13 - juris Rn. 10, dort bezeichnet als "ständige Rechtsprechung des Senats bei Beeinträchtigung von Eigenheimgrundstücken'').
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

  • BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 180/62
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
  • BayObLG, 29.09.1994 - 5St RR 60/94

    Rechtsanwalt; Parteiverrat; Verkehrsunfall; Schadensersatzprozeß;

  • LG Itzehoe, 19.02.2008 - 2 Qs 22/08

    Pflichtwidrigkeit des Handelns eines Rechtsanwaltes für mehrere Parteien in

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08

    Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit);

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

  • BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

  • BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

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