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   LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13   

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LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13 (https://dejure.org/2016,23934)
LG Mainz, Entscheidung vom 12.08.2016 - 2 O 329/13 (https://dejure.org/2016,23934)
LG Mainz, Entscheidung vom 12. August 2016 - 2 O 329/13 (https://dejure.org/2016,23934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im Prozess um die Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung: Muss der Kündigungsgrund angegeben werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei fristloser Kündigung möglich?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.09.2016)

    Rheinland-Pfalz: Kündigung des MDK-Chefs für unwirksam erklärt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Zu berücksichtigen war hier grundlegend, dass es bei juristischen Personen wie dem Beklagten und Widerkläger als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Hinblick auf den Fristbeginn nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich auf die Kenntniserlangung des zur Kündigung berechtigten Organs in seiner Gesamtheit ankommt (vgl. BGH NJW 1998, 3274, NJW 2000, 1864 OLG Koblenz, Urteil vom 31. Mai 2012 - 6 U 350/12 -, Rn. 59, juris; ErfK/Müller-Glöge, 16. Auflage, BGB § 626 Rn. 207 f. MüKoBGB/Henssler, 6. Auflage, BGB § 626 Rn. 295).

    Da dies nur im Wege des Zusammentritts möglich ist, reicht es für die Kenntniserlangung auch nicht aus, dass sämtliche Verwaltungsratsmitglieder als einzelne außerhalb einer Verwaltungsratssitzung Kenntnis vom Kündigungssachverhalt haben (vgl. insofern zur GmbH: BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 -, BGHZ 139, 89-95, Rn. 6, juris).

    Dem Gekündigten ist es nach Sinn und Zweck des § 626 Abs. 2 BGB nicht zuzumuten, bis zu einem unabsehbaren Zusammentritt des Gremiums zuwarten zu müssen (vgl. wieder GmbH: BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 -, BGHZ 139, 89-95, Rn. 7 juris; OLG München, Urteil vom 25. März 2009 - 7 U 4835/08 -, Rn. 34, juris sowie MüKoBGB/Henssler, 6. Auflage, BGB § 626 Rn. 301 f. m.w.N.).

    Im Anschluss an die Zeit bis zur Vornahme der Einberufungspflicht hat der Bundesgerichtshof zudem eine Ladungsfrist von zwei Wochen gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 -, BGHZ 139, 89-95, Rn. 10 f.).

  • OLG München, 25.03.2009 - 7 U 4835/08

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers: Beginn der Verfristung einer

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Dem Gekündigten ist es nach Sinn und Zweck des § 626 Abs. 2 BGB nicht zuzumuten, bis zu einem unabsehbaren Zusammentritt des Gremiums zuwarten zu müssen (vgl. wieder GmbH: BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96 -, BGHZ 139, 89-95, Rn. 7 juris; OLG München, Urteil vom 25. März 2009 - 7 U 4835/08 -, Rn. 34, juris sowie MüKoBGB/Henssler, 6. Auflage, BGB § 626 Rn. 301 f. m.w.N.).

    Andernfalls bestehe die Gefahr der Manipulation des Zeitraumes bis zum Ausspruch der Kündigung durch das für die Aufklärung der Kündigungsgründe verantwortliche Organ (vgl. OLG München, Urteil vom 25. März 2009 - 7 U 4835/08 -, Rn. 40, juris).

    Zu einer substantiierten Darlegung der Einhaltung der Kündigungsfrist gehörte aufgrund der bestehenden Anhaltspunkte daher auch der Vortrag, dass es nicht zu einer unsachgemäßen Verzögerung der Einberufung der Verwaltungsratssitzung gekommen ist (vgl. OLG München, Urteil vom 25. März 2009 - 7 U 4835/08 -, Rn. 36, juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2016 - 27 U 24/15

    Verwirkung des Anspruchs eines Stromversorgers auf Nachzahlung von

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Daran ändert auch die beklagten- und widerklägerseits erfolgte Inbezugnahme des Urteils des OLG Hamm vom 03.03.2016 (OLG Hamm, Urteil vom 03. März 2016 - I-27 U 24/15, 27 U 24/15 -, Rn. 77 ff., juris) nichts.

    Das OLG Hamm hat es dem Kläger daher verwehrt, sich aufgrund eines Rechtsscheins auf Aussagen des Vorsitzenden bei den Vorgesprächen zu stützen (OLG Hamm, Urteil vom 03. März 2016 - I-27 U 24/15, 27 U 24/15 -, Rn. 78 ff., juris).

  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 27 U 24/15

    Dienstvertrag mit Vorstand - Willensbildung im Verwaltungsrat der Sparkasse ist

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Daran ändert auch die beklagten- und widerklägerseits erfolgte Inbezugnahme des Urteils des OLG Hamm vom 03.03.2016 (OLG Hamm, Urteil vom 03. März 2016 - I-27 U 24/15, 27 U 24/15 -, Rn. 77 ff., juris) nichts.

    Das OLG Hamm hat es dem Kläger daher verwehrt, sich aufgrund eines Rechtsscheins auf Aussagen des Vorsitzenden bei den Vorgesprächen zu stützen (OLG Hamm, Urteil vom 03. März 2016 - I-27 U 24/15, 27 U 24/15 -, Rn. 78 ff., juris).

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Solange er die Aufklärung des Sachverhalts betreibt und auch die gegen eine außerordentliche Kündigung sprechenden Gesichtspunkte ermittelt, kann die Ausschlussfrist nicht beginnen.Sie ist allerdings nur solange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (vgl. BAG NZA 2007, 744, 746 sowie NJW 1994, 1675, 1676).

    Um den Zeitpunkt, in dem der Wissensstand des Kündigungsberechtigten ausreicht, bestimmen zu können, und um es dem Gekündigten zu ermöglichen, die behauptete Schilderung zu überprüfen und gegebenenfalls qualifiziert zu bestreiten, muss grundsätzlich angegeben werden, wie es zu der Aufdeckung des Kündigungsgrundes gekommen sein soll (vgl. BAG NZA 2007, 744, 746).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Dabei ist zunächst unter Außerachtlassung der Thematik der ordentlichen Unkündbarkeit darauf abzustellen, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, der so schwerwiegend ist, dass auch einem ordentlich kündbaren Beschäftigten fristlos hätte gekündigt werden können (BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 53/05 -, Rn. 44, juris).

    Dies würde nämlich voraussetzen, dass die Vertrauensgrundlage dermaßen schwer gestört ist, dass jede weitere Zusammenarbeit für den Kündigenden unzumutbar ist, so dass es auf die Frage, wie lange das Arbeitsverhältnis noch dauerhaft - fiktiv - bestehen könnte, nicht ankommt (vgl. BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 53/05 -, Rn. 44, juris).

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Sie hatten insofern alles in Erfahrung gebracht, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09. April 2013 - II ZR 273/11 -, Rn. 15, juris).

    Hier steht auch nicht lediglich ein Kennenmüssen oder eine grobfahrlässige Unkenntnis zur Debatte, die für den Fristbeginn nicht genügen würden (vgl. BGH, Urteil vom 09. April 2013 - II ZR 273/11 -, Rn. 15, juris sowie BAG jeweils a.a.O.).

  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Ebenso kommt es dabei grundsätzlich nicht auf die Kenntniserlangung der Verwaltungsratsvorsitzenden an (vgl. BGH NZG 2002, 46, 48).

    Bei der anzustellenden Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass einer fristlosen Kündigung von Leitungsorgangen mit Arbeitgeberfunktion, wie hier dem Kläger und Widerbeklagten, keine Abmahnung vorausgehen muss (vgl. BGH a.a.O. sowie NZG 2002, 46, 47 und NZG 2007, 674, 674).

  • OLG Koblenz, 28.04.2008 - 5 U 27/08

    Haftung einer Bank für Veruntreuungen der Verfügungen eines

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Ein evidenter, das heißt ein sich dem Kläger und Widerbeklagten aufgrund massiver Verdachtsmomente aufdrängender, Vollmachtsmissbrauch (vgl. OLG Koblenz ZEV 2008, 334, 335) der Zeugen K. und St. lässt sich aus den nur sporadischen Angaben solcher Anhaltspunkte nicht mit hinreichender Sicherheit herleiten.
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

    Auszug aus LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
    Werden Gründe angegeben, können grundsätzlich weitere Gründe auch noch im Rechtsstreit nachgeschoben werden, soweit sie bei Ausspruch der Kündigung objektiv vorlagen und dem kündigenden Gesellschaftsorgan nicht länger als zwei Wochen zuvor bekannt geworden waren (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 -, Rn. 46 juris sowie BGH, Urteil vom 01. Dezember 2003 - II ZR 161/02 -, Rn. 12, juris ; ferner: BAG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 -, Rn. 33, juris ErfK/Müller-Glöge, 16. Auflage, BGB § 626 Rn. 230 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 10 Sa 845/06

    Fristlose Kündigung eines Berufsausbildungsvertrages wegen unentschuldigtem

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

  • OLG Brandenburg, 07.05.2013 - 10 UF 1/13

    Einkommensermittlung bei Einkommen aus einer Gesellschaftsbeteiligung sowie aus

  • BGH, 11.10.2010 - II ZR 266/08

    BGH lehnt Anspruch des ehemaligen Geschäftsführers der Bundeskunsthalle in Bonn

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06

    Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem

  • LG Bochum, 15.01.2015 - 3 O 430/12
  • OLG Brandenburg, 26.03.2013 - 6 U 62/12

    Dienstverhältnis: Entfernung eines Organs des Trägers einer gesetzlichen

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11

    Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 146/02

    Haftung der GmbH wegen Widerrufs der Bestellung des Geschäftsführers

  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

  • KG, 18.06.1999 - 14 U 8940/97
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • OLG Stuttgart, 25.03.2014 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH:

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 6 U 350/12

    GmbH: Die Gewährung von Nachhilfeunterricht eines Mitarbeiters ohne das Vorliegen

  • EGMR, 28.05.2019 - 173/15

    LIBLIK AND OTHERS v. ESTONIA

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2018 - 1 Sa 197/17

    Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falschaussage oder falscher

    Der Inhalt dieser E-Mail vom 23.10.2013 und der Strafanzeige vom 28.10.2013 veranlassten den Verwaltungsrat der Beklagten, nachdem dieser hiervon Kenntnis erlangt hatte, unter dem Datum vom 16.10.2015 gegenüber Herrn Dr. Z. während und innerhalb des mit diesem anhängigen Rechtsstreits über die zuvor ausgesprochene außerordentliche Kündigung im Verfahren Landgericht Mainz, Az. 2 O 329/13, eine (weitere) Kündigung auszusprechen.
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