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   LG Paderborn, 21.12.2020 - 01 Ks 25/20   

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https://dejure.org/2020,41921
LG Paderborn, 21.12.2020 - 01 Ks 25/20 (https://dejure.org/2020,41921)
LG Paderborn, Entscheidung vom 21.12.2020 - 01 Ks 25/20 (https://dejure.org/2020,41921)
LG Paderborn, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 01 Ks 25/20 (https://dejure.org/2020,41921)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hellwegeranzeiger.de (Pressemeldung, 21.12.2020)

    Betonplatte auf Auto geworfen: Mann verurteilt

  • wdr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.05.2020)

    Festnahme nach Steinwürfen von Straßenbrücken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Mit dem Steinwurf selbst war ein irgendwie gearteter, auf die Willensfreiheit der Geschädigten abzielender Erklärungsgehalt mit diesem ohne jede Vorankündigung verübten Anschlag nicht verbunden, sodass der Steinwurf noch keine konkludente Drohung darstellte (vgl. so auch BGH NStZ 2018, 148-149).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Eine solche Gefahr kann auch zum Nachteil von mit dem Erpressungsopfer nicht identischen Personen angedroht werden (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 266-267).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine unmittelbare Vermögensmehrung entsteht (vgl. BGH NJW 1993, 1664-1665, m.w.N., BGHSt 64, 80-89).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter auch mit der Möglichkeit, dass das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl in seinem gefährlichen Handeln fortfährt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 06.Mai 1982 - 4 StR 133/82, zitiert nach juris m.w.N., BGH, NStZ 1981, 23 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Grundsätzlich kann ein Vertrauen des Täters auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs verneint werden, wenn der vorgestellte Geschehensablauf so nah an dem tödlichen Ausgang ist, dass der Nichteintritt nur ein glücklicher Zufall ist (BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 -, BGHSt 57, 183-193, m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Soweit der Angeklagte angegeben hat, über die Presseberichte und das Ausmaß der Tatfolgen erschrocken gewesen zu sein, steht dieses "nachtatliche" Erschrecken der Annahme des bedingten Vorsatzes nicht entgegen (vgl. BGH NJW 2006, 386, 387), da es keinen zwingenden Schluss darauf zulässt, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat ernsthaft auf das Ausbleiben des Tatbestandserfolges vertraut hat.
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 294, 295 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2008 - 4 StR 81/08

    Konkurrenzen bei der versuchten schweren räuberischen Erpressung (Tateinheit bei

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Mit Absenden der Vielzahl an Drohungen enthaltenden E-Mails erfolgten hier mehrere Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollten, mit denen aber eine ursprüngliche Drohung aufrechterhalten werden sollte, sodass hier nur von einer versuchten schweren räuberischen Erpressung auszugehen war (vgl. BGH, NStZ-RR 2008, 239).
  • BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92

    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz;

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Hierbei genügt es, dass der Täter glaubt, dass auf diese Weise die andere Straftat schneller oder leichter begangen werden kann (vgl. BGH NJW 1993, 1724; Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 66. Auflage 2019, § 211 Rn. 64, 79).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    Auszug aus LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Vermögen des Täters - objektiv oder zumindest nach seiner Vorstellung - durch den Tod des Opfers unmittelbar vermehrt oder dass durch die Tat jedenfalls eine sonst nicht vorhandene Aussicht auf eine unmittelbare Vermögensmehrung entsteht (vgl. BGH NJW 1993, 1664-1665, m.w.N., BGHSt 64, 80-89).
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