Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 1574/07 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Krankenversicherung - Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger - Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis
- Justiz Baden-Württemberg
Gesetzliche Krankenversicherung - Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger - Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) bei einem Wechsel von einem Beamtenverhältnis in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen Krankenversicherung nach Wechsel von Beamten- und Angestelltenverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beginn der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 3045/05
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 1574/07
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 17/07 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 275/12
Krankenversicherung - Beginn der Beschäftigtenversicherung - Voraussetzung für …
Im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 15.05.2007 (L 11 KR 1574/07) festgestellt, dass für den Beginn der Mitgliedschaft nicht die tatsächliche Arbeitsaufnahme entscheidend sei.Mit dem Abstellen auf den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (vgl § 186 Abs. 1 SGB V) sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der GKV auch dann beginnt, wenn dieser zu Beginn des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt ist und daher die Beschäftigung erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmt oder wenn die Beschäftigung wegen einer Erkrankung nicht zu dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen werden kann, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts hat (BT-Drucks 13/9818 S 13;… BSG 14.12.2006, B 1 KR 9/06 R, BSGE 98, 33-43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 6 = juris RdNr 19; LSG Rheinland-Pfalz 05.06.2003, L 5 KR 111/02, juris RdNr 22; Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, § 186 RdNr 11;… Hänlein in LPK-SGB V, 3. Auflage, § 186 RdNr 5; Peters in Kasseler Kommentar, § 186 SGB V RdNr 10, 10a; so im Ergebnis auch Senatsurteil vom 15.05.2007, L 11 KR 1574/07, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 EG 5306/12
Elterngeld-Berechnung
Im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG habe das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 15.05.2007 (L 11 KR 1574/07) festgestellt, dass für den Beginn der Mitgliedschaft nicht die tatsächliche Arbeitsaufnahme entscheidend sei.Mit dem Abstellen auf den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (vgl § 186 Abs. 1 SGB V ) sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in der GKV auch dann beginnt, wenn dieser zu Beginn des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt ist und daher die Beschäftigung erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmt oder wenn die Beschäftigung wegen einer Erkrankung nicht zu dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen werden kann, sofern der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts hat (BT-Drucks 13/9818 S 13;… BSG 14.12.2006, B 1 KR 9/06 R, BSGE 98, 33 -43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 6 = [...] RdNr 19; LSG Rheinland-Pfalz 05.06.2003, L 5 KR 111/02, [...] RdNr 22; Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V , § 186 RdNr 11;… Hänlein in LPK- SGB V , 3. Auflage, § 186 RdNr 5; Peters in Kasseler Kommentar, § 186 SGB V RdNr 10, 10a; so im Ergebnis auch Senatsurteil vom 15.05.2007, L 11 KR 1574/07, [...]).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.