Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.08.2013 - L 11 R 3031/13 ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - Mitarbeiter eines Einzelunternehmens - geschäftsführender Gesellschafter - Mitunternehmer - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - unbillige Härte
- Justiz Baden-Württemberg
Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - Mitarbeiter eines Einzelunternehmens - geschäftsführender Gesellschafter - Mitunternehmer - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - unbillige Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern eines Einzelunternehmens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern eines Einzelunternehmens
Verfahrensgang
- SG Heilbronn - S 11 R 61/13
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2013 - L 11 R 3031/13 ER
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 31.07.2015 - L 11 R 2693/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines …
In Beitragsstreitigkeiten der vorliegenden Art bemisst der Senat inzwischen den Streitwert nach einem Viertel des Hauptsachestreitwerts (vgl Beschluss vom 16.08.2013, L 11 R 3031/13 ER), dies sind hier 1, 817,69 EUR. - LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit - …
Zur Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs hat sich der Senat der vom LSG Nordrhein-Westfalen für die Vollziehung von Beitragsbescheiden vertretenen Rechtsauffassung angeschlossen (Beschluss vom 16.08.2013, L 11 R 3031/13 ER).In Beitragsstreitigkeiten der vorliegenden Art bemisst der Senat inzwischen den Streitwert nach einem Viertel des Hauptsachestreitwerts (vgl Beschluss vom 16.08.2013, L 11 R 3031/13 ER), dies sind hier ein Viertel von 50.851,54 EUR, also 12.712,89 EUR.
- LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20
Krankenversicherung - Rabattvertrag nach § 130a Abs 8 SGB 5 (hier: für ein …
In Beitragsstreitigkeiten der vorliegenden Art bemisst der Senat den Streitwert nach einem Viertel des Hauptsachestreitwerts (vgl Beschluss vom 16.08.2013, L 11 R 3031/13 ER und vom 31.07.2015, L 11 R 2693/15 ER-B), dies sind hier 22.500 EUR. - LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16
Beitragspflicht zur Sozialversicherung
Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Zerstörung seiner Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zur Zeit (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2015, L 7 R 832/15 B ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16. August 2013, L 11 R 3031/13 ER, vom 31. Juli 2015, L 11 R 2693/15 ER-B und vom 4. September 2013, L 11 R 2315/13 ER-B - juris -).