Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 AL 5297/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen - Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber bzw Arbeitnehmer auf Pflichtarbeitsplatz - Ausgleichsabgabe des Arbeitgebers - schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer GmbH
- Justiz Baden-Württemberg
Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen - Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber bzw Arbeitnehmer auf Pflichtarbeitsplatz - Ausgleichsabgabe des Arbeitgebers - schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer GmbH
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen - Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber bzw Arbeitnehmer auf Pflichtarbeitsplatz - Ausgleichsabgabe des Arbeitgebers - schwerbehinderter Fremdgeschäftsführer einer GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von zwei Schwerbehinderten jeweils auf einen Pflichtarbeitsplatz i.S.d. § 75 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); Sozialversicherungspflichtigkeit von Fremdgeschäftsführern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Teilhabe behinderter Menschen; Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, Anrechnung des Arbeitsplatzes eines schwerbehinderten Fremdgeschäftsführers einer GmbH auf Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 15.10.2008 - S 7 AL 2915/07
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - L 8 AL 5297/08
Papierfundstellen
- NZG 2011, 30 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 85/08
Anrechnung eines schwerbehinderten Fremdgeschäftsführers auf einen …
Sie ist auch nicht als Gestaltungsklage auf die Erteilung eines "richtigen" Feststellungsbescheides gerichtet (a.A. LSG Baden-Württemberg v. 18.12.2009 - L 8 AL 5297/08 - Juris Rn. 17) Zwar liegt ein Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten vor.