Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach einem freiwilligen Arbeitsplatzverlust infolge einer Auflösungsvereinbarung mit dem ...
- Justiz Baden-Württemberg
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach einem freiwilligen Arbeitsplatzverlust infolge einer Auflösungsvereinbarung mit dem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 51; SGB VI § 236b; GG Art. 3; GG Art. 14
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren - rechtsportal.de
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)
Einschränkungen bei der neuen Rente mit 63 rechtmäßig - grundsätzlich keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" rechtmäßig - grundsätzlich keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Rente mit 63: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Rente mit 63: Wie werden Zeiten der Arbeitslosigkeit gewertet?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Rente mit 63 - ALG-Bezug zählt nicht als Wartezeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" rechtmäßig - Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht auf notwendige Versicherungszeiten anrechenbar
Verfahrensgang
- SG Ulm, 15.02.2016 - S 10 R 986/15
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 16/16 R
Papierfundstellen
- NZS 2016, 827
Wird zitiert von ... (9)
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu Lasten des Klägers durch die Regelung der §§ 38, 51, 236b SGB VI nF ist nach diesen Maßstäben, insbesondere mit Blick auf den im Sozialrecht grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, vor allem was die Ausgestaltung der Sozialleistungen, die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises (hierzu BVerfGE 106, 166, 175 ff;… 111, 160, 169 ff = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 43 ff; 112, 164, 175 f; BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 10 KG 2/07 R) und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistung anbelangt, nicht anzunehmen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.03.2016, L 2 R 517/15, JURIS-RdNr 49, 62; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 31).Auch in Bezug auf den Kläger wurde durch die genannten Neuregelungen nicht in vertrauensgeschützte Rechtspositionen eingegriffen, sondern es wurde ihm - wie anderen Versicherten - lediglich die Teilhabe an einer neu geschaffenen gesetzlichen Vergünstigung verwehrt, was aus den dargestellten Gründen vom weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum umfasst ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 33).
Zwar ist, worauf das LSG Niedersachsen-Bremen (…Urteil vom 02.03.2016, a.a.O., JURIS-RdNr 45; so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 32) hingewiesen hat, keine tragfähige Grundlage - und erst Recht kein empirischer Beleg - für die Annahme erkennbar, solche "Fehlanreize", wie sie in der Gesetzesbegründung pauschal angesprochen werden, prägten das tatsächliche Geschehen in einem solchen Maße, dass andere Gründe für eine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn vor diesem Hintergrund vernachlässigt werden könnten.
Auf der anderen Seite entbehrt die Erwägung, Fehlanreize in Richtung Frühverrentung vermeiden zu wollen, auch nicht eines nachvollziehbaren und vertretbaren Ansatzes (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 32).
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 R 1071/17
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
Zu den Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte gemäß den §§ 51, 236b SGB VI und deren Verfassungsmäßigkeit (unter Bezugnahme auf Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 - juris).Der 9. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2016 (Az.: L 9 R 695/16), hierzu Folgendes ausgeführt:.
- SG Gießen, 14.06.2016 - S 17 R 391/15
Versicherte der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952, welche die Wartezeit …
Jedoch ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, im Bereich der Leistungsgewährung jede gesetzgeberische Wertung durch empirische Erhebungen zu belegen (siehe hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 -, juris).
- LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Ein Wechsel in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die andere Rentenart vor oder gleichzeitig mit der Altersrente beginnt (vgl. BT-Drs. 16/3794 S. 33 [zu Nummer 7 Buchst. c]; ebenso: Sächs. LSG…, Urteil vom 25. Januar 2010 - L 7 R 582/08 - juris Rdnr. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 - info also 2016, 270 ff. = juris Rdnr. 22, m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 16. November 2016 - L 2 R 176/16- juris Rdnr. 21; Sächs. LSG…, Urteil vom 25. Oktober 2018 - L 4 R 791/17 - juris Rdnr. 19;… Freudenberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI [2. Aufl., 2013], § 34 Rdnr. 84). - LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 696/15
Kein Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Der Senat schließt sich insofern der Argumentation des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21.06.2016 (Az. L 9 R 695/16 - nach juris) an. - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Vorschrift sei auch nicht verfassungswidrig wie bereits das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 21.06.2016 - L 9 R 695/16 entschieden habe. - SG Karlsruhe, 06.04.2017 - S 13 R 3508/16 Vielmehr kommt dem Gesetzgeber im Ergebnis ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu, der gewahrt ist, wenn er sich auf eine nachvollziehbare und vertretbare Einschätzung stützt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 -, Rn. 31, juris) Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagfreie "Rente mit 63" nicht in unantastbare Rechtspositionen eingegriffen, sondern eine gesetzliche Privilegierung für einen bestimmten Kreis von Versicherten geschaffen wurde, von der auch andere Versicherte, etwa Personen, die zuvor schon die Altersgrenze erreicht hatten oder eine Altersrente mit Abschlägen bezogen, nicht profitieren konnten (vgl. § 34 Abs. 4 SGB VI).
(vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 -, Rn. 33, juris).
- LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17 Ein Wechsel in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die andere Rentenart vor oder gleichzeitig mit der Altersrente beginnt (vgl. BT-Drs. 16/3794 S. 33 [zu Nummer 7 Buchst. c]; ebenso: Sächs. LSG…, Urteil vom 25. Januar 2010 - L 7 R 582/08 - juris Rdnr. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 - info also 2016, 270 ff. = juris Rdnr. 22, m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 16. November 2016 - L 2 R 176/16 - juris Rdnr. 21; Sächs. LSG…, Urteil vom 25. Oktober 2018 - L 4 R 791/17 - juris Rdnr. 19;… Freudenberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI [2. Aufl., 2013], § 34 Rdnr. 84).
- SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 1865/15 Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16) hat hierzu Folgendes ausgeführt:.