Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
Sozialversicherungspflicht - Beratertätigkeit in der IT-Branche - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - drittbezogener Personaleinsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialversicherungsbeitragspflicht; Mitarbeit für einen Dienstleister in der Rechtsform der GmbH für IT-Lösungen für SAP-Banking-Projekte; Weisungsrecht bei Diensten höherer Art; Keine Weisungsungebundenheit wegen Spezialkenntnissen; Sozialversicherungspflicht einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialversicherungspflicht einer Beratertätigkeit in der IT-Branche; Abgrenzung zwischen drittbezogenem Personaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung; Bedeutung der Weisungsbefugnis
- rechtsportal.de
Sozialversicherungspflicht einer Beratertätigkeit in der IT-Branche
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 28.04.2015 - S 13 R 1621/15
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18 Maßgeblich ist zunächst, ob die Leistung des "Vermittlers" im Wesentlichen nur daran gemessen wird, ob es zu einem Vermittlungserfolg (Abschluss eines Arbeitsvertrages oder eines Vertrages über freie Mitarbeit) gekommen ist - dann liegt eine bloße Arbeits- bzw. Personalvermittlung vor - oder ob sich die Leistung des "Vermittlers" in der bloßen Überlassung einer Fachkraft erschöpft - dann kommt Arbeitnehmerüberlassung in Betracht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris).
Gehen die Pflichten des "Vermittlers" deutlich darüber hinaus, handelt es sich um eine Fallgestaltung, bei der davon auszugehen ist, dass der Einsatz des Dritten zur Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen erfolgt und "nur" eine abhängige Beschäftigung beim "Vermittler" vorliegt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris).
Es kommt dabei nicht darauf an, ob direkte Verträge des "Vermittlers" mit dem Endkunden bestehen oder noch ein oder mehrere Unternehmen im Rahmen einer Vertragskette zwischengeschaltet sind (vgl. BSG…, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R -, in juris, Rn. 33, zu einem IT-Spezialisten; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 -, in juris, zu einem IT-Spezialisten).
- LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16 Im vorliegenden Fall besteht die Besonderheit, dass es sich bei der Tätigkeit des Klägers um eine in der Praxis offenbar vermehrt auftretende Konstellation in einem Mehr-Personen-Verhältnis handelt, bei dem die benötigte Fachkraft kein unmittelbares Vertragsverhältnis zum Endkunden hat, sondern diesem von einem "Mittler-Unternehmen" zur Verfügung gestellt wird, der hierfür einen Teil des Entgelts erhält, das der Endkunde für den Einsatz zahlt (vgl. hierzu: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - L 11 R 1911/16 - Juris;… Lanzinner/Nath, "Beitragsrechtliche Folgen der verdeckten Überlassung von Scheinselbständigen", Teil I und II in: NZS 2015, S. 210 ff. und S. 251 ff.).
Dementsprechend bestand also insoweit eine Weisungsbefugnis, die von der Beigeladenen zu 1 lediglich aus praktischen Erwägungen an den Endkunden delegiert worden ist, die aber über die Vertragskette der Beigeladenen zu 1 zuzurechnen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.2016 - L 4 R 3072/15 - Juris).
Demgegenüber ist die Anmeldung eines Gewerbes durch den Kläger im Rahmen der Gesamtabwägung kein aussagekräftiges Kriterium, da eine Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt hinsichtlich des Vorliegens einer Beschäftigung nicht stattfindet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017, a.a.O.).